Liebe Leser,
letzte Woche hatten die Aktionäre von Solarworld nicht besonders viel zu lachen. War doch erneut zu lesen, dass das Unternehmen die Hälfte seines Grundkapitals verloren hat. Peter Niedermeyer hat sich deshalb letzte Woche angeschaut wie sich die Situation nun weiter entwickeln wird.
- Großer Verlust! Erst im März hatte die Solarworld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Dieser ist tatsächlich anzeigepflichtig – und zwar laut § 92 Abs. 1 AktG. Hier heißt es: „Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.“ Quelle: § 92 Abs. 1 AktG.
- Die Verkündung! Bei Solarworld soll diese Nachricht also auf der Hauptversammlung 2017, die am 3. Juli stattfinden soll, offiziell verkündet werden. Dort wird unter TOP 2: „Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß §92 Abs. 1 AktG“ vermerkt.
- Die Lösung! Solarworld will die Nachricht also wohl im Rahmen der „normalen“ ordentlichen Hauptversammlung bearbeiten und keine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Auch ist zu dem Punkt kein Beschluss vorgesehen.
Kommt Solarworld wohl mit dieser – zugegebenermaßen recht laxen – Einstellung durch. Schließlich scheint man lediglich vorlesen zu wollen was ohnehin bereits berichtet wird und das auch erst am 3. Juli. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.
EinBeitrag von Jennifer Diabatè.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse