Der Schweizer Geheimdienst soll einen bisher nicht identifizierten Spitzel im "Geschäftsbereich" der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen platziert haben. Laut eines Berichts von ...
Der Schweizer Geheimdienst soll einen bisher nicht identifizierten Spitzel im "Geschäftsbereich" der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen platziert haben. Laut eines Berichts von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR ergibt sich dies aus dem Haftbefehl gegen den am vergangenen Freitag in Frankfurt verhafteten Schweizer Agenten Daniel M.
Demnach sollte die Quelle im Behördenapparat "unmittelbare Informationen" darüber beschaffen, wie deutsche Behörden beim Ankauf sogenannter Steuer-CDs aus der Schweiz vorgehen. Die Steuerverwaltung in Nordrhein-Westfalen hatte von 2010 an Daten mehrerer Institute über deutsche Kunden angekauft.
Diese Kunden hatten Vermögen in der Schweiz versteckt, um einer Besteuerung in Deutschland zu entgehen. Der systematische CD-Kauf empörte die Schweizer Regierung. Daraufhin sei der Plan entstanden, die deutsche Steuerverwaltung auszuforschen, berichten die drei Medien.
Die Operation in Deutschland wurde offenbar von höchster Stelle im Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gesteuert. Verantwortlich war dem Haftbefehl zufolge der stellvertretende Leiter des NDB, schreiben SZ, NDR und WDR.
Zunächst habe der Geheimdienst im Jahr 2012 einen Auftrag an den Privatdetektiv Daniel M. erteilt. M. sollte dem Bericht zufolge sein Kontaktnetzwerk nutzen, um die Arbeitsweise der deutschen Steuerbehörden zu durchleuchten. Er soll beim Schweizer Geheimdienst mehrere Ansprechpartner gehabt haben.
Für die Kommunikation sei ein Mobiltelefon mit einer Prepaid-Karte vorgesehen gewesen, das M. von den Agenten erhalten hatte. Der Geheimdienst NDB hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Liste mit den Namen und persönlichen Daten deutscher Steuerfahnder angefertigt, heißt es in dem Bericht weiter. M. habe den Auftrag erhalten, diese Liste zu vervollständigen.
Dabei habe ihm ein ehemaliger Kriminaloberrat aus Deutschland geholfen, der nun als Sicherheitsberater gewesen sei. Dem Haftbefehl zufolge gelang es M. und seinem Helfer, die Liste zu vervollständigen, schreiben SZ, NDR und WDR weiter. Damit sei es den Schweizer Behörden möglich gewesen, die deutschen Steuerfahnder zu identifizieren, die am Ankauf der Bankdaten beteiligt gewesen waren.
Dies soll dann auch die Grundlage gewesen sein für mehrere Haftbefehle der Schweizer Justiz gegen deutsche Steuerfahnder. Darin wird den deutschen Beamten unter anderem "nachrichtliche Wirtschaftsspionage" vorgeworfen und "Verletzung des Bankgeheimnisses".
Für Daniel M. und seinen Helfer allerdings war die Arbeit damit nicht beendet. Laut Haftbefehl sollen sie eine Quelle, also einen Spitzel, im Geschäftsbereich der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung "platziert" haben, schreiben die drei Medien. Offenbar wissen die deutschen Ermittler nicht, wer diese Quelle gewesen sein soll.
Jedenfalls sollte sie den Schweizer Agenten verraten, wie die Steuerfahnder beim Ankauf von Kundendaten aus der Schweiz vorgingen. Der Agent Daniel M. soll dem Haftbefehl zufolge Anfang des Jahres 2015 die Nachricht erhalten haben, dass die von ihm platzierte Quelle in der nordrhein-westfälischen Steuerverwaltung demnächst erste Informationen preisgeben werde.
Für die Operation soll der Schweizer Geheimdienst insgesamt 90.000 Euro zugesagt haben, von denen mindestens 60.000 Euro auch an M. und seinen deutschen Partner geflossen sein sollen, berichten die drei Medien. Der größte Teil des Geldes soll als "Motivationszahlungen" an unbekannte Personen geflossen seien, die wiederum an der Spionage-Operation beteiligt gewesen seien.
M. wurde am Freitag in einem Frankfurter Hotel festgenommen; den Haftbefehl hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2016 erlassen. Ihm wird Agententätigkeit für eine fremde Macht vorgeworfen.