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Neues zu 2G Energy, German Startups Group und Rocket Internet

Liebe Leser,

zu 2G Energy ist ein neuer Analystenkommentar erschienen, der nicht nur die enttäuschende EBIT-Marge thematisiert, sondern auf weitere mögliche Schwierigkeiten aufmerksam macht. Sowohl German Startups als auch Rocket Internet haben für ihre kommende Hauptversammlung interessante Tagesordnungspunkte vorgesehen, die derzeit für viel Gesprächsstoff am Markt sorgen.

2G Energy muss noch nicht die Flinte ins Korn werfen

Das Analysehaus First Berlin Equity Research hat eine neue Studie zu 2G Energy veröffentlicht. Zentrales Thema war die enttäuschende EBIT-Marge, die ich bereits in einem anderen Artikel thematisiert habe. Deshalb zunächst nur zur Schlussfolgerung, die Analyst Karsten von Blumenthal zog: Er senkte sein bisheriges Kursziel von 26,10 auf 24 Euro ab und stufte die Aktie von „Kaufen“ auf „Hinzufügen“ herab.

Zudem wies von Blumenthal darauf hin, dass es in der deutschen Politik zunehmend an der Unterstützung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mangele und sich der Wettbewerb verschärft habe. Mit anderen Worten: Das Wachstum ist begrenzt, wenn es 2G Energy nicht gelingt, sich weitere Absatzmärkte im Ausland zu erobern.
Allerdings stellte von Blumenthal positiv heraus, dass 2G Energy über einen exzellenten Auftragsbestand, eine „sehr starke Bilanz“ und ein technologisch ausgereiftes Produktportfolio verfüge. Kurzum: 2G Energy muss noch lange nicht die Flinte ins Korn werfen. Außerdem sind die Erfolge speziell auf dem US-amerikanischen, britischen und französischen Markt ja recht vielversprechend. Das Unternehmen hat also durchaus noch realistische Möglichkeiten, weiterhin zu wachsen.

German Startups Group tüftelt an neuen Geschäftsideen

Jüngst gab die German Startups Group bekannt, ab sofort zwei neue Geschäftsfelder ins Programm aufnehmen zu wollen. Bisher hat sich das Unternehmen, das Start-ups Venture-Kapital zur Verfügung stellt, schwerpunktmäßig auf Beteiligungen im digitalen Bereich fokussiert. Nun will German Startups zum einen eine SharePost-Plattform für nicht börsennotierte Firmen einrichten, zum anderen Genussrechte für Unternehmen aus seinem Portfolio herausgeben. Beide Vorschläge werden auf der kommenden Hauptversammlung am 8. Juni zur Abstimmung gebracht, da sie eine Änderung des Gesellschaftszwecks beinhalten.

Die Genussrechte würden es Privatinvestoren ermöglichen, sich an der Wertentwicklung einzelner Unternehmen direkt zu beteiligen und nicht nur indirekt über Anteilsscheine der Holding. Voraussetzung ist natürlich, dass die Beteiligungsgesellschaften der Ausgabe von Genussscheinen jeweils zustimmen.

Mit der Sekundärplattform würde man wiederum ein Geschäftsmodell nachahmen, das vor allem aus der USA bekannt ist. Im Prinzip handelt es sich um eine Art Börse im Kleinen ohne die üblichen Regularien, an denen Anteile von Start-ups gehandelt werden können, die über die notwendige Gesellschaftsform verfügen. Den Bedarf bei den Firmen gibt es auf jeden Fall. Die entsprechende Nachfrage bei Investoren vermutlich auch. Wenn German Startups gemeinsam mit seinen Partnern also auch die rechtliche und technische Seite im Griff hat, könnte sich daraus ein lohnendes Geschäft entwickeln.

Im Übrigen wies das Unternehmen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Kapitalerhöhung nach wie vor nicht geplant sei. Dieses Thema wabert ja immer mal wieder durch die Gerüchteküche.

Rocket Internet: Ist eine Banklizenz wirklich das Ziel?

Es ist Punkt 7 der Tagesordnung für die diesjährige Hauptversammlung am 2. Juni in Berlin, der möglicherweise einen Wink auf die künftige Geschäftsstrategie von Rocket Internet gibt. Dort beantragt das Unternehmen eine Beschlussfassung über die Änderung der Gesellschaftssatzung bezüglich § 2 Abs. 1, der da lautet: „Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtig sind.“

Nun haben einige Marktbeobachter daraus flugs gefolgert, dass sich Rocket bei der BaFin eine Banklizenz besorgen möchte. Das besagt der Tagesordnungspunkt nicht. Vorstand und Aufsichtsrat beantragen lediglich eine ersatzlose Streichung dieses Satzes. Aber klar: Theoretisch könnte dies den Weg zu einer Banklizenz ebnen.

Sinn der Maßnahme könnte sein, dass die Holding zukünftig auch in FinTechs investieren möchte. Solch eine Banklizenz ist für kleinere Firmen aufgrund der Kosten und Auflagen nur schwer zu ergattern. Ohne sie kann man in der Finanzdienstleister-Branche aber schlecht wachsen. Insofern würde sich aus dem Erwerb für Rocket ein Wettbewerbsvorteil ergeben. Fragt sich nur, ob das Management diesen Bereich denn auch tatsächlich im Visier hat.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse

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