Ausgerechnet zum Tag der Pressefreiheit ließ Justizminister Heiko Maas einen kritischen Post bei Facebook von Joachim Steinhöfel auf hinterlistige Weise löschen. Erst nach heftiger Intervention ging der Eintrag wieder online.
Von Joachim Steinhöfel
Wenn Justizminister Maas Recht hat, hat er Recht. Am „Tag der Pressefreiheit“ postet er auf seiner Facebook-Seite dies:
Ich unterschreibe jedes Wort!
Nun sehen viele Bürger, Verbände und auch Politiker der Koalition die Aktivitäten des Justizminister im Zusammenhang mit dem geplanten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ durchaus kritisch. Ich hatte nahezu zeitgleich einen Videokommentar zu diesem Thema produziert, den ich mit folgendem Kommentar unter das Posting von Heiko Maas einstellte:
Sehe ich genauso. Und weil der kritische Journalismus auch in der BRD unter Beschuss gerät, habe ich mir dazu, ganz im Sinne unseres Justizministers – und insb. dessen gesetzlicher Vorhaben – ein paar Gedanken gemacht.
Was dann geschah, ergibt sich aus meiner Anfrage an die Pressestelle des Bundesjustizministeriums, die dort am 05.05.2017 um 09:10 Uhr einging:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Autor der “Achse des Guten”, “Tichys Einblick”, “The European”, Gastautor von “stern.de” usw.
Herr Minister Maas hat am 03.05.2017 um 11:20 Uhr ein Posting zum „Tag der Pressefreiheit“ veröffentlicht.
Ich habe unter diesem Posting folgenden Kommentar geschrieben: ” Sehe ich genauso. Und weil der kritische Journalismus auch in der BRD unter Beschuss gerät, habe ich mir dazu, ganz im Sinne unseres Justizministers – und insb. dessen gesetzlicher Vorhaben – ein paar Gedanken gemacht.” Und dazu diesen Link mit einem Video-Kommentar zum geplanten “NetzwerkdurchsetzungsG” verlinkt: https://www.youtube.com/watch?v=-b1qhsXXm9E.
Der Kommentar war kurze Zeit später der “Top-Kommentar”, dann wurde er gelöscht. Facebook bietet die Funktion an, den Kommentar dergestalt zu entfernen, dass er für den Kommentierenden und dessen Freunde sichtbar bleibt, für alle anderen aber nicht. Diese Funktion wurde, wie eine Recherche zweifelsfrei ergeben hat, gewählt. Mein Kommentar befasst sich – im Video – kritisch mit dem “NetzwerkdurchsetzungsG”, ist jedoch in keiner Weise justiziabel. Ich bin seit ca. 25 Jahren als Anwalt mit auch presserechtlichem Schwerpunkt tätig und traue mir daher diese Einschätzung zu. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir im Laufe des Tages, möglichst bis zum frühen nachmittag, die nachstehenden Fragen beantworten könnten.
1. Warum wurde der Kommentar in der beschriebenen Weise gelöscht?
2. Sieht der Minister keinen Widerspruch in dieser Löschung einer kritischen Stimme, während er sich im Ausgangsposting als Verfechter der bedrohten Pressefreiheit und des kritischen Journalismus positioniert?
3. Wird der Minister die Löschung rückgängig machen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, darf ich mit einer Entschuldigung rechnen?
4. Die Facebook-“Währung” sind Likes. Mein Kommentar ist trotz der Manipulation der Top-Kommentar. Die Zahl der Likes wäre deutlich höher, wenn der Kommentar nicht, ausser für meine “Freunde” gelöscht worden wäre, sondern der gesamten Öffentlichkeit zugänglich. Damit ist der durch Likes dokumentierte Zuspruch manipuliert und die Leser der Seite werden über den Zuspruch getäuscht. Einen möglichen Hinweis auf diesen “redaktionellen Eingriff” zur Vermeidung dieser Täuschung haben Sie unterlassen. Wie rechtfertigen Sie dies?“
Die Reaktion des Justizministers hier: