Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat Anzeige wegen möglicher Strafvereitelung im Amt und Urkundenfälschung im Landeskriminalamt erstattet. Zudem sollen Beamte im LKA Berlin d...
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat Anzeige wegen möglicher Strafvereitelung im Amt und Urkundenfälschung im Landeskriminalamt erstattet.
Zudem sollen Beamte im LKA Berlin disziplinarrechtlich überprüft werden, erklärte Geisel am Mittwoch. Hintergrund ist der Fall des Berliner Attentäters Anis Amri.
Dieser sei einem neu aufgetauchten Dokument zufolge bereits vor dem Anschlag als "banden- und gewerbsmäßiger" Dealer aufgefallen: Eine Verhaftung sei daher "wohl möglich gewesen", so Geisel. Es werde nun geprüft, ob das Dokument im LKA vorsätzlich zurückgehalten wurde.
Der aus Tunesien stammende Amri hielt sich vor allem in NRW und Berlin auf und nutzte diverse Identitäten. Nach dem Anschlag war deutlich geworden, dass Amri deutschen Sicherheitsbehörden schon länger als sogenannter islamistischer Gefährder bekannt war. Er wurde sogar zeitweise überwacht, verhaftet wurde er indes nicht. Bekannt ist auch, dass er zeitweise in der Berliner Drogenszene aktiv war.
Bei dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche waren am 19. Dezember zwölf Menschen ums Leben gekommen. Amri wurde auf der Flucht in Italien von der Polizei erschossen.
Bosbach: Beispielloser Skandal droht
Nach Ansicht von CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach droht im Fall Anis Amri ein "beispielloser Skandal": Wenn sich der Verdacht bestätige, dass der Attentäter vor dem Anschlag in Berlin wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln aufgefallen sei, "muss davon ausgegangen werden, dass Amri bereits im Herbst 2016 nicht nur hätte verhaftet werden können, sondern auch verhaftet werden müssen", sagte Bosbach der "Heilbronner Stimme" (Donnerstagsausgabe).
"Sollte es sich bestätigen, dass die Fallauswertung vordatiert wurde, um dieses Versagen im Nachhinein zu vertuschen, wäre dies ein beispielloser Skandal, der nicht ohne politische und strafrechtliche Folgen bleiben darf."