Lex AfD: Der Alterspräsident des Bundestags wird statt nach Lebensjahren künftig nach den parlamentarischen Dienstjahren bestimmt. Damit soll die Antrittsrede eines Alterspräsidenten der AfD verhindert werden.
Der Alterspräsident des Bundestags wird statt nach Lebensjahren künftig nach den parlamentarischen Dienstjahren bestimmt. Diese Änderung der Geschäftsordnung beschloss das Parlament in der Nacht zum Freitag mit Mehrheit der CDU-SPD-Koalition. Laut offizieller Begründung soll sichergestellt werden, dass die konstituierende Sitzung von einem Abgeordneten mit ausreichend Erfahrung geleitet wird.
Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Uwe Wurlitzer:
„Lammert hat sich offenbar den früheren Reichsmarschall Hermann Göring zum Vorbild genommen. Der verkündete am 08. März 1933 eine ähnliche Änderung der Geschäftsordnung. Nämlich, dass das Alter für das Halten der Eröffnungsrede nicht mehr maßgeblich ist. Es ist kein großer Verdienst, möglichst lange im Bundestag gesessen zu haben – ein hohes Alter erreicht zu haben, allerdings schon!
Diese Abstimmung hat allein das Ziel, die Antrittsrede eine Alterspräsidenten der AfD zu verhindern!
Dennoch wird die AfD mit einem guten Ergebnis in den Bundestag einziehen. Gör…, äh Lammerts Vorschlag und das lemmingenhafte Abstimmungsverhalten der allermeisten Abgeordnetendarsteller von CDU und SPD werden weiter dazu beitragen, den Bürgern deutlich zu machen, dass den Pfründe-Bewahrern in Berlin jeder Taschenspielertrick willkommener zum Machterhalt ist, als demokratisch gewachsene Strukturen. Danke übrigens, Herr CDU-Abgeordneter Brähmig: Sie haben Rückgrat.“