Die Koalition hat nach monatelangem Streit einen Kompromiss für das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung der Steuerflucht gefunden.
Das von der SPD vehement geforderte Gesetz wird voraussichtlich bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen.
Die von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verlangten Mitteilungs- und Nachweispflichten für den Geschäftsverkehr mit so genannten Steueroasen sollen allerdings nach Informationen der Financial Times Deutschland (Montagausgabe) nicht sofort in Kraft treten, sondern per Rechtsverordnung für jeweils einzelne Staaten eingeführt werden. Damit erhielten Länder wie die Schweiz noch eine Schonfrist.
Die CDU/CSU hatte das Gesetz wochenlang blockiert, weil auch Betriebe und Privatpersonen über ihre Geschäfte etwa mit Banken in Steueroasen Auskunft geben sollen, die normalen Geschäftsverkehr etwa im Handel betreiben.
Nun einigten sich Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie das Kanzleramt auf die Regelung mit den Rechtsverordnungen. In der Gesetzesbegründung soll es ausdrücklich heißen, dass im Sinne der OECD-Steuerrichtlinien nicht kooperative Staaten von dem Gesetz betroffen werden, wenn sie die OECD-Forderungen nicht zügig umsetzen.
Unmittelbar nach dem G20-Gipfel in London war eine „schwarze Liste“ der Staaten veröffentlicht worden, die die Weitergabe von Daten verweigern und damit Steuerflucht ermöglichen.
Die Liste ist seitdem bereits geschrumpft, weil mehr Staaten die Bedingungen ganz oder teilweise erfüllt haben und Doppelbesteuerungsabkommen abschließen. Aus Steinbrücks Umfeld hieß es, an der Substanz des Gesetzes habe sich nichts geändert.