Heimlich, still und leise beschloss der Bundestag letzte Woche den Führerscheinentzug auch bei Straftaten, die keine Verkehrsdelikte sind. "Diese Maßnahme komme vor allem beim Jugendstrafrecht in Frage, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe."
Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich.
Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.