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BAMF: Fast 230.000 Asylanten ausreisepflichtig

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stieg die Zahl der Ausreisepflichtigen allein im ersten Halbjahr 2017 um weitere rund 18.000 Personen auf 226.457.

Flüchtling und Sicherheitsmann in einer
Foto: Flüchtling und Sicherheitsmann in einer "Zeltstadt", über dts Nachrichtenagentur

 

Die Zahl der bundesweiten Abschiebungen ist im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Das zeigen Zahlen des Bundesinnenministeriums, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Freitagausgaben berichten. Demnach wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 12.545 Ausreisepflichtige in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.

2016 wurden im selben Zeitraum 13.743 Menschen abgeschoben. "Aktuell stehen wir vor der Herausforderung, die komplexen Fälle zu entscheiden", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig, den Funke-Zeitungen. Währenddessen stieg nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Zahl der Ausreisepflichtigen allein im ersten Halbjahr 2017 um weitere rund 18.000 Personen auf 226.457.

Besonders die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung wuchs stark: In den vergangenen sechs Monaten legte ihre Zahl um rund 23 Prozent auf 66.779 zu. Ulbig forderte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe daher, eine leichtere Rückführung durch Passersatzpapiere wie mit den Westbalkanstaaten auch mit anderen Ländern durchzusetzen.

"Ideal wäre eine Ausstellung von Laissez-Passer-Bescheinigungen wie bei den Westbalkanstaaten ohne zeitliche Begrenzung zur einmaligen Ausreise." Dazu führe der Bund bereits mit vielen schwierigen Staaten Gespräche. Zudem forderte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz bei Ausreisepflichtigen Leistungskürzungen und eine Umkehr der Nachweispflicht. "Letztlich geht es darum, jede Form von Anreiz zu unterbinden", sagte er.

Dazu müsse man die Ausreisepflicht auch durchsetzen. "Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, soll auch keinen Anspruch auf Leistungen mehr haben." Könne jemand unverschuldet vorübergehend nicht ausreisen, solle er Leistungen erst auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen bekommen.

Eine weitere Entlastung erhofft sich Ulbig durch die Entscheidungen des Bundesamt für Ausländer und Flüchtlinge (BAMF) bei sogenannten Altfällen. "Wir brauchen eine rasche Bearbeitung, um die Menschen mit Bleibeperspektive zu integrieren und die Ausreisepflichtigen möglichst schnell zurückzuführen."

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