In einer Kleinen Anfrage wollte AfD Sachsen Fakten zu Kriminalität in Asylheimen klären. Doch diese wurde mehrfach mit der Begründung "unzumutbar" abgelehnt.
Die AfD-Fraktion stellte mehrere Kleine Anfragen (z.B.: 6/9950) an die Staatsregierung, um Auskunft darüber zu erhalten, in welchen sächsischen Asylbewerberheimen es zwischen Juli und Oktober 2016 welche Vorkommnisse gab. Inhaltlich ging es dabei u.a. um Polizei- und Rettungsdiensteinsätze, Drogenmissbrauch, Waffenfunde und Gewaltstraftaten. Außerdem wollte der Abgeordnete wissen, wieviel Abgänge es aus den Heimen gab. CDU-Innenminister Ulbig lehnte die Beantwortung aller Fragen mit der Begründung der „Unzumutbarkeit“ ab.
Dazu erklärte der AfD-Landtagsabgeordnete André Barth, der die Anfragen stellte:
„Die von mir abgefragten Fakten sind Grundlage unserer Arbeit in der AfD-Landtagsfraktion zum Thema Asyl. Gerade die Polizei leidet unter akutem Personalmangel und muss durch die fehlgeleitete Asyl-Politik der Bundes- und Landesregierung immense Mehrarbeit leisten. Zudem ist es wichtig zu wissen, wieviel so genannter ‚Flüchtlinge‘ nicht in ihre Unterkünfte zurückkehrten. Daraus lassen sich Schlussfolgerungen zu marodierenden nicht mehr kontrollierbaren Migranten und daraus resultierende, politische Konsequenzen ziehen.
Es ist wiederholt festzustellen, dass die CDU-SPD-Regierung Anfragen der AfD-Fraktion nicht beantwortet. Woran liegt das? Faulheit, Inkompetenz, oder Diskriminierung der einzigen wahrhaftigen Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag? Ich werde den Sachverhalt juristisch prüfen lassen und erwäge eine Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Auskunftspflicht der Staatsregierung.“