Während in Deutschland emsig ein Wahlrecht für Ausländer diskutiert wird sieht es umgekehrt skandalös aus: Deutsche, die längere Zeit im Ausland leben, verlieren hierzulande das Wahlrecht.
Von Thomas Heck
Wer 25 Jahre als Deutscher im Ausland lebt, dem wird das Wahlrecht im hierzulande entzogen.
Dies berichtete Monitor in seiner letzten
Sendung. Die Sendung portraitiert eine Deutsche in Wien, der das Wahlrecht entzogen wurde.
Und das, obwohl die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin vorhanden ist. In dem Fall ist derjenige komplett vom demokratischen Prozeß ausgeschlossen, weil in der Wahlheimat im Ausland ein Wahlrecht ohne Wechsel der Staatsangehörigkeit nicht vorliegt.
Auf der anderen Seite versuchen Linke und Medien vehement, das Wahlrecht für Ausländer durchzusetzen und führen hierzu schon Argumentationen. Ein sehr durchsichtiger Versuch.
Auf den ersten Blick ist das Wahlrecht in Deutschland simpel: Wählen darf, wer einen deutschen Pass hat. Abgeleitet wird das aus dem Grundgesetz. In Artikel 20 heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass mit "Volk" das "deutsche Volk" gemeint ist. Aber ist es so einfach?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1990. Die Zahl der Ausländer in Deutschland hat sich seitdem verdoppelt. Die Gesellschaft hat sich verändert. Und längst gibt es eine Ausnahme, die der engen Auslegung des Grundgesetzes widerspricht: Seit 1996 dürfen Ausländer aus EU-Ländern bei Kommunalwahlen in Deutschland wählen.
Hans Meyer, Verfassungsrechtler und ehemaliger Präsident der Humboldt-Universität Berlin, glaubt nicht, dass die Verfassung Wahlrecht für Ausländer verbiete. "Es steht im Grundgesetz lediglich, dass der Gesetzgeber die Wahlberechtigten bestimmt", betont er. "Und es gibt einen vernünftigen Grund zu sagen, dass Leute, die voll integriert sind, hier leben, arbeiten, ihre Steuern zahlen und dem deutschen Recht unterworfen sind, dass die genauso wahlberechtigt sind wie deutsche Staatsangehörige." Das könne aus dem Demokratieprinzip abgeleitet werden: Jemand, der betroffen ist von Entscheidungen, solle an den Entscheidungen möglichst mitwirken können.
Das würde sich auch Mitat Özdemir wünschen: Hier wählen, hier mitbestimmen. Er ist Türke, lebt aber seit mehr als 50 Jahren in Deutschland. Seine Kinder sind hier geboren. Einige aus der Familie haben den deutschen Pass, andere den türkischen. Sie mussten sich entscheiden, ob sie deutsch oder türkisch sein wollen. Für Mitat eine extrem schwere Entscheidung. "Ich möchte Türke bleiben und auf jeden Fall auch Deutscher sein", sagt er. "Dieses Gefühl kann ich nicht beschreiben. Ich kann nicht leben, ohne die Kölner Dom-Spitzen zu sehen. Aber ich möchte in der Türkei auch nicht sagen, ich bin jetzt Deutscher geworden. Vielleicht fühle ich mich dann fremd. Das möchte ich auch nicht." Ein Zwiespalt, den Millionen von Ausländern in Deutschland kennen.
Mitat würde sich deshalb wünschen, beide Pässe besitzen zu dürfen. Doch einen Doppelpass kann in der Regel nur bekommen, wer in Deutschland geboren ist.
Angst vor Einfluss auf deutsche Wahlen
Geht es nach den Unionsparteien soll selbst diese Möglichkeit wieder eingeschränkt werden. Für Stephan Mayer, innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, spricht vor allem die aktuelle Entwicklung in der Türkei gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und die Ausweitung des Wahlrechts für in Deutschland lebende Ausländer. "Wir müssen nicht akzeptieren, dass beispielsweise ausländische Regierungschefs die in Deutschland lebende Gemeinde versuchen zu instrumentalisieren, um Einfluss auf deutsche Wahlen zu nehmen. Und diese Gefahr sehe ich gerade angesichts des derzeitig sehr angespannten bilateralen Verhältnisses zwischen Deutschland und der Türkei beim türkischen Präsidenten Erdogan."
In Deutschland gibt es viele Initiativen, die ein Wahlrecht für alle Ausländer wenigstens bei Kommunalwahlen fordern - so wie es in zwölf EU-Staaten eingeführt wurde. In Ländern wie Chile, Uruguay oder Neuseeland dürfen Ausländer sogar bei nationalen Wahlen mit abstimmen, wenn sie für eine bestimmte Dauer dort leben. In Deutschland ist man davon weit entfernt. Ein Wahlrecht für Nicht-Deutsche auch bei der Bundestagswahl? Schwer vorstellbar, dass es dafür eine politische Mehrheit gibt.
Aber es bleibt die Frage zu stellen, was die Politik eigentlich bezweckt? Worin liegt der Sinn, dem Deutschen in Ausland das Wahlrecht zu entziehen und im Gegenzug dem Ausländer in Deutschland das Wahlrecht zu schenken? Wie destruktiv muss ein Land sein?