AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Wegen Verweigerung eines Schulausflugs in Moschee: Eltern vor Gericht

In manchen Fällen schlägt die deutsche Justiz erbarmungslos zu. So auch in Schleswig Holstein, wo Eltern den Schulbesuch ihres Sohnes in einer Moschee ablehnten. Weil sie sich weigerten, ein Bußgeld zu bezahlen, landet der Fall nun vor Gericht. - Spendenaufruf für die Rechtsverteidigung der Eltern

 

Die Vorgeschichte:

In Rendsburg machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

 

Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern.

 

Das dachten auch die Eltern eines Schülers, suchten den Dialog mit der Schule und einen Ausweg vor der von ihnen befürchteten religiösen Indoktrination ihres Kindes. Die Eltern und das Kind gehören nämlich keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann.

 

Bußgeld 300 Euro

Doch dier Schulleiterin bestand auf den Moschee-Zwang. Die Eltern verweigerten dies. Folge: Ein Bußgeld i.H.v. 300 Euro.

Da die Eltern auch die Zahlung des Bußgeldes verweigerten, landet der Fall nun vor Gericht.

 

 

Die Schulleiterin hatte die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.

 

Die Eltern wurden von der deutschen Justiz wie Schwerverbrecher behandelt. Es gab ein "Anhörungsverfahren", es wurde "ermittelt". Laut Bußgeldbescheid wurden "keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht". Die Eltern hätten deshalb "vorsätzlich gehandelt".

 

Das Verbrechen: Durch die Weigerung des Moschee-Besuchs hätten sie als Erziehungsberechtigte "nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt".

 

Kampf durch die Instanzen?

In dieser als "Rendsburger Schulschwänzer-Fall" bekannten Auseinandersetzung ist der Kampf um das Recht nun in seine erste entscheidende Phase eingetreten. Am 11. August 2017, um 13 Uhr, wird der Fall vor dem AMTSGERICHT MELDORF in Schleswig-Holstein verhandelt, und dem Zeitgeist zufolge ist leider mit einer Verurteilung der unschuldigen Eltern zu rechnen.

 

Erforderlich ist voraussichtlich die weitere Rechtsverteidigung vor dem Oberlandesgericht und in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieser Rechtskampf kostet die armen Eltern nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem auch Geld.

 

Es wäre ein Zeichen der Solidarität, die Eltern, die sich gegen den Zeitgeist wehren, und ihr Kind vor dem "Klassenausflug" in die Rendsburger Moschee beschützt haben, in aller Form zu unterstützen.

 

Wer es sich leisten kann, darf seine Unterstützung gerne mit einer großzügigen Spende auf das Treuhand-Konto des Verteidigers Rechtsanwalt Alexander Heumann (Düsseldorf) zum Ausdruck bringen. Jeder Betrag ist herzlich willkommen und wird ausschließlich zweckgebunden zur Zahlung der Verteidigungskosten verwendet.

 

Rechtsanwalt Heumann ist gewillt, in diesem Fall durch alle Instanzen zu gehen, um festzustellen, ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit in Deutschland noch einen Wert hat oder ob in Deutschland in Zukunft jeder Schüler gezwungen werden kann, eine Moschee zu besuchen.

 

Spendenkonto:

RA-Anderkonto des Verteidigers und Fachanwalt für Familienrecht

Empfänger: Alexander Heumann,

Bank: Deutsche Bank Düsseldorf

IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00

Verwendungszweck: Rendsburger Schulschwänzer-Fall

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse
Stamp verlangt Einstufung Kolumbiens zu

Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), fordert angesichts der gestiegenen Asylzahlen und hohen Ablehnungsquoten von Schutzsuchenden aus Kolumbien [ ... ]

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Christian Dürr, wirft der SPD "billige Kampagnen" im beginnenden Wahlkampf vor. "Die persönlichen Angriffe gegen Christian Lindner, aber auch gegen [ ... ]

Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Baku werden aus Sicht der Welthungerhilfe nicht dazu beitragen, die Folgen des Klimawandels für die Ärmsten zu lindern. "Für sie bedeutet die Verschleppungstaktik [ ... ]

Die Nominierung von Olaf Scholz zum Kanzlerkandidaten an diesem Montag durch die SPD-Gremien ist aus Sicht der Linken eine Vorentscheidung für eine große Koalition mit der Union nach der Bundestagswahl. [ ... ]

Die Union will im Wahlkampf verstärkt die wirtschaftspolitischen Themen in den Vordergrund stellen. "Deutschland steckt das zweite Jahr in Folge in einer Rezession und hat keine Zeit mehr zu verlieren", [ ... ]

Die Vorsitzende des größten deutschen Kinoverbands HDF, Christine Berg, hat vor einem schwachen Jahr für die Lichtspielhäuser in Deutschland gewarnt. "Vermutlich werden wir am Ende [ ... ]

Die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, Judith Rahner, hat begrüßt, dass die Kanzlerkandidaten der Grünen und der Union, Robert Habeck und Friedrich Merz, Frauen im jetzt [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.