Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 insgesamt 905 Schutzsuchende erfasst, die nicht aus einem sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat eingetroffen sind. "Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an...
Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 insgesamt 905 "Schutzsuchende" erfasst, die nicht aus einem sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat eingetroffen sind.
"Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind", teilte die Behörde der "Welt am Sonntag" mit.
An den deutschen Seehäfen seien im gesamten Jahr außerdem zwei Asylsuchende von der Bundespolizei festgestellt worden, die nicht über einen sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat einreisten.
Nur für Asylsuchende, die nicht über sichere Drittstaaten einreisen, wäre Deutschland zwingend zuständig, wenn die Vorgaben des Grundgesetzes und der Dublin-Verordnung vollständig umgesetzt würden. Seit der Grundgesetzänderung 1993 wurde der Artikel 16a "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ergänzt:
"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Als solche sogenannten sicheren Drittstaaten gelten inzwischen alle Nachbarländer Deutschlands. Nach den Dublin-Regeln muss jeder Asylbewerber seinen Antrag dort stellen, wo er erstmals europäischen Boden betrat. Weiterreisende Migranten dürfen in die zuständigen Ersteinreisestaaten zurückgeführt werden.
Zu den aktuellen Asylzahlen der Bundespolizei erklärt der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen:
„Die Regierung Merkel verletzt konstant das Grundgesetz und das Dublin-Abkommen – und das ohne Not oder Zwang. Das ergeben die neuen Asyl-Zahlen der Bundespolizei, nach denen lediglich 903 von rund 280.000 Asylsuchenden 2016 nach Deutschland hätten einreisen dürfen. Alle anderen durften sich nicht auf das Asylrecht berufen, denn sie waren bereits in Sicherheit. Hätte die Bundesregierung die Vorgaben des Grundgesetzes geachtet, hätte sie mindestens 279.000 Migranten sofort an der Grenze zurückweisen müssen.
Die Zahlen der Bundespolizei belegen in erschreckendem Maße, wie dramatisch die Kanzlerin das Asylrecht und die europäischen Verträge mit Füßen tritt. Die Bundesregierung ist für fast 99 Prozent der Migranten in Deutschland nicht zuständig. Sie berufen sich fälschlicherweise auf das Asylrecht. Frau Merkel hat den deutschen Rechtsstaat schleichend ausgehebelt, denn sie glaubt anscheinend, mit ihrem ‚Wir schaffen das‘ mehr Sympathien in der Bevölkerung zu erheischen. Dabei missachtet sie nicht nur Recht und Gesetz, sondern setzt auch den sozialen Frieden in Deutschland aufs Spiel.
Wer diese Kanzlerin wählt, entscheidet sich für jemanden, der den Rechtsstaat dem eigenen politischen Vorteil unterordnet und je nach Stimmung wechselhaft zu den eigenen Gunsten auslegt.
Mit der AfD ist das nicht zu machen. Gesetze müssen nicht nur respektiert, sondern auch ohne Ausnahme umgesetzt werden. Eine Politik, die die AfD zur einzigen Rechtsstaatspartei in Deutschland macht.“