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Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Schweizer Geheimdienst

Seit Anfang August ermittelt die Karlsruher Bundesanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Schweizer Geheimdienstes wegen Spionage in Deutschland. Das berichten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR ...

Seit Anfang August ermittelt die Karlsruher Bundesanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Schweizer Geheimdienstes wegen Spionage in Deutschland. Das berichten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR unter Berufung auf eine "verlässliche Quelle". Der Generalbundesanwalt wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.

Die Einleitung von Ermittlungen gegen Mitarbeiter befreundeter westlicher Partnerdienste ist in Deutschland ein ungewöhnlicher Vorgang. Er zeigt auch, dass Karlsruhe die mutmaßliche Spionage des Schweizer Privatermittlers Daniel M., der angeblich im Auftrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) Informationen über deutsche Steuerfahnder beschafft hat, sehr ernst nimmt. Daniel M. sitzt seit drei Monaten in Mannheim in Untersuchungshaft.

Er wurde inzwischen, wie sein Schweizer Anwalt Valentin Landmann sagt, beim Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt. Die Verteidiger von Daniel M. hatten lange Zeit darauf gehofft, eine Anklage abwenden zu können. Der Fall sei doch eher Klamotte als Spionage, hatten sie argumentiert. Frühere Äußerungen von Daniel M. seien arg übertrieben gewesen. M. hatte vor Jahren in der Schweiz bei Vernehmungen in anderer Sache über seine Agententätigkeit für den NDB gesprochen und war dabei intensiv auf seine angebliche Agentenrolle bei der Beschaffung von Informationen über deutsche Steuerfahnder eingegangen.

Mittlerweile dementiert Daniel M., was er damals gesagt hatte. Wer die drei Schweizer Nachrichtendienstler sind, gegen die jetzt Karlsruhe ermittelt, ist nicht bekannt. In dem neun Seiten umfassenden Haftbefehl gegen Daniel M. spielt in etlichen Passagen der NDB eine große Rolle. Der Schweizer Dienst habe Daniel M. angeworben und beauftragt, deutsche Steuerfahnder auszuspähen.

Als Auftraggeber und Kontaktpersonen von Daniel M. wurden vier Mitarbeiter des NDB aufgeführt. Karlsruhe hatte im Spätherbst 2016 den Bundesnachrichtendienst (BND) gebeten, festzustellen, ob es sich bei den Männern tatsächlich um Mitarbeiter des NDB handele. In mindestens zwei Fällen hatte der BND dies bestätigt. Die Bundesregierung legt traditionell großen Wert auf gute Beziehungen zur Schweiz.

Dennoch hat Berlin nicht verhindert, dass die Bundesanwaltschaft, die direkt dem Bundesjustizminister untersteht, Ermittlungen gegen die Schweizer Nachrichtendienstler einleitet. Nach der Strafprozessordnung ist es möglich, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, wenn "die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik herbeiführen" würde oder "wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen" entgegenstehen.

Aber das müsste die Regierung dem Generalbundesanwalt mitteilten, und Berlin hat in dieses Verfahren nicht politisch eingegriffen.

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