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BVerfG will EZB-Anleihen-Kaufprogramm prüfen lassen

Bundesverfassungsgericht will Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Ob's was bringt? Bernd Lucke begrüßt BVG-Urteil zum Anleihen-Kaufprogramm der EZB und sieht Eurokritiker gestärkt.

 

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, sagt der Mitkläger Bernd Lucke:

„Auf diese Entscheidung haben wir sehr lange warten müssen. Seit über zwei Jahren finanziert die Europäische Zentralbank die Staatsverschuldung von EU-Staaten mit der Notenpresse. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Maastricht-Vertrag."

 

"In der europäischen Politik hat sich leider schon lange der Glaube festgesetzt, dass man sich an die vertraglichen Grundlagen der EU im Zweifel nicht zu halten braucht. Vielleicht kommt diese Zeit endlich zu ihrem Ende. Es ist jetzt auch am Europäischen Gerichtshof, dem europäischen Recht auch wieder Geltung zu verschaffen."

 

"Man zerstört die Grundlagen der Marktwirtschaft, wenn man Schulden einfach mit Gelddrucken finanziert. Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht hiergegen massive Bedenken äußert."

 

"Wir gemäßigten Eurokritiker sind lange diffamiert worden. Dabei sind wir es, die das Grundgesetz auf unserer Seite haben - und die Regierung ist es, die dagegen verstößt. Es ist gut, wenn das Bundesverfassungsgericht dies einmal klarstellt.“

 

Professor Hans-Detlef Horn, der die Beschwerde für die Europaabgeordneten der LKR geführt hat, kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zustimmend:

 

"Der Vorlagebeschluss macht in höchst erfreulicher Weise deutlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerden anschließt. Die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Fragen betreffen nur das Public Sector Purchase Programme (PSPP). Insofern machen sie geltend, dass das PSPP gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und die no-bail-out-Klausel (Art. 125 AEUV) verstoße sowie über das geldpolitische Mandat hinausgehende Wirtschaftspolitik betreibe."

 

Alice Weidel: Besser spät als nie – verbotene Staatenfinanzierung der EZB stoppen

Nach zahlreichen Klagen hat das Bundesverfassungsgericht Bedenken gegen Käufe von Staatsanleihen durch die EZB geäußert und den Fall zur Beurteilung an den Europäischen Gerichtshof überwiesen. Aus Sicht von Alice Weidel, Spitzenkandidatin der AfD, reicht das nicht aus: 

 

„Es ist ein kleines positives Signal, dass das Bundesverfassungsgericht endlich aktiv wird. Allerdings kommt dies reichlich spät und viel zu zaghaft. Die widerrechtliche Staatenfinanzierung durch die EZB muss endlich gestoppt und nicht noch länger begutachtet werden.

 

Seit Jahren betreibt die EZB die Finanzierung maroder Euro-Länder und überschreitet damit ihr Mandat. Sie geht Billionen schwere Risiken ein, die zum Großteil der deutschen Bundesbank ergo dem deutschen Steuerzahler aufgebürdet werden. Die überschuldeten Staaten Südeuropas können auf die Weise weiter Schulden machen, während deutsche Sparer durch die künstlichen Niedrigzinsen kalt enteignet werden.

 

Unabhängig von der Einschätzung durch den Europäischen Gerichtshof, muss das Anleihenkaufprogramm der EZB schnellstmöglich beendet werden. In jedem Fall ist die Beteiligung der Bundesbank an dem Programm umgehend einzustellen.“    

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