Die Armutsgefährdungsquote ist in Deutschland in den
Bundesländern unterschiedlich. Gemäß der Definition der Europäischen
Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der Personen, die mit
weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung
auskommen müssen. Während in Mecklenburg-Vorpommern knapp ein Viertel
(24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel (21,5%) der Bevölkerung
weniger als 60% des mittleren Einkommens in Deutschland zur Verfügung
hat, trifft dies in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg
(10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf rund ein Zehntel zu. Dies geht aus
Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2007 hervor, die von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" erstmals durchgeführt
wurden.
Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr 2007
in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere zwischen Ost
und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen Ländern
(einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet waren, lag
die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9% deutlich
niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu allen
Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe der ab
65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf als im
Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der weiblichen
Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den männlichen Personen
(12,2%), waren im Osten keine geschlechtsspezifischen Differenzen
festzustellen (für Frauen und Männer jeweils 19,5%).
Besonders von Armut bedroht sind erwerbslose Personen sowie
Alleinerziehende und deren Kinder. Auch hier sind im Ländervergleich
jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen: Während die
Armutsgefährdungsquote der Erwerbslosen in Baden-Württemberg mit 40,3%
im Jahr 2007 den niedrigsten Wert aufwies, waren in Sachsen-Anhalt zwei
Drittel aller Erwerbslosen (66,0%) armutsgefährdet. Bei den Personen in
Alleinerziehenden-Haushalten waren die niedrigsten Quoten in den
Stadtstaaten Berlin (28,6%) und Hamburg (29,6%) festzustellen; die
höchste Quote wies auch hier Sachsen-Anhalt mit 53,7% auf.
Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten
ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des
mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet (Bundesmedian) errechnet.
Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt
somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Eine ergänzende Perspektive ergibt sich, wenn für die Berechnung nicht
der Bundesmedian, sondern die jeweiligen regionalen
Armutsgefährdungsschwellen zugrunde gelegt werden. Diese werden dann
anhand des mittleren Einkommens des jeweiligen Bundeslandes
(Landesmedian) errechnet. Aus dieser Perspektive fallen die Unterschiede
zwischen den Armutsgefährdungsquoten in den Bundesländern deutlich
geringer aus. Bei den aus dieser "regionalen Perspektive" ermittelten
Armutsgefährdungsquoten wiesen im Jahr 2007 Hamburg (16,8%) und Bremen
(15,2%) die höchsten, Thüringen (12,9%) und Baden-Württemberg (13,0%)
die niedrigsten Werte auf.