Zuvor rangen Staatsanwaltschaft, Geschworene und ein Richterteam um das Strafmaß für den Angeklagten. Madoff wurden seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Gelder in Höhe von bis zu 65 Milliarden Dollar veruntreut zu haben.
Das in den USA als „Ponzi-Scheme“ bekannt gewordene „Geschäftsmodell“ Madoffs basierte darauf, den Kunden Gewinne vor zugaukeln. Am Ende wurden die Zinsen für die Kundenanlagen jedoch lediglich von neuen Einzahlern abgezweigt. Als wegen der Wirtschaftskrise schließlich zu viele Kunden ihr Geld zurückverlangten, gab Madoff auf. Das Geld war weg.
Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb 150 Jahre Haft für den Angeklagten.
Madoff gab zwar zu, nach diesem System gearbeitet zu haben. Laut seiner Verteidigung arbeitete der Mandant jedoch lediglich nach einem Schema, welches auch das Federal Reserve System nutze. Wenn es zu einer Verurteilung komme, dann müsse man auch den Chef der Fed ins Gefängnis stecken, so die Verteidigung.
Die Rechtsanwälte Madoffs verwiesen gegenüber dem Gericht auf die Tatsache, dass das Federal Reserve System schließlich seit fast 100 Jahren funktioniere. Doch auch dort, ähnlich wie bei Madoff, drohe der Kollaps, wenn zu viele Anleger ihr Geld zurückverlangten. Insofern könne man Madoff kaum Betrug vorwerfen, weil man diesen Vorwurf sonst auch gegenüber der Fed erheben müsse.
Die Verteidigung führte weiterhin aus, dass das gesamte Geldsystem schließlich darauf basiere, dass die Zinsen niemals erwirtschaftet werden können und lediglich neue Gläubiger gesucht würden, welche im Glauben an die jederzeitige Abrufbarkeit ihrer Anlagen ihre Einzahlungen tätigten. Nicht anders hätte Madoff gehandelt. Insofern sei dem Angeklagten kein Vorwurf zu machen.
Nachdem sich das Gericht über eine Stunde zur Urteilsfindung zurückgezogen hatte, wurde schließlich heute Morgen das Urteil verkündet. In seiner Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass es tatsächlich Parallelen zu dem Geschäftsgebaren Madoffs und dem der Fed gebe. Allerdings könne man keinem Einzelgänger erlauben, die Praktiken einer Zentralbank zu betreiben. Insofern müsse die Allgemeinheit vor Madoff geschützt werden.
Als Kompromiß einigte man sich darauf, dass Madoff statt ins Gefängnis nun in die Fed muss. Nach Ansicht der Richter könne die Fed von den Erfahrungen Madoffs nur profitieren: „Der Angeklagte besitzt einen tiefen Erfahrungsschatz im Umgang mit Verleihpraktiken im Geldsystem. Der Zusammenbruch seiner Anlagefirma kann als hilfreiches Beispiel dienen, einen solchen Kollaps in Zukunft zu verhindern. Auch wenn nun viele Leute Geld verloren haben, so war das nicht umsonst. Mithilfe von Madoff kann die Fed wertvolle Hinweise darauf gewinnen, wie man in Zukunft einen solchen Unfall verhindern kann“ - führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus.
Damit Madoff mit seinen Erfahrungen nicht fliehen kann, wurde er jedoch dazu verurteilt, das Ecclesbuilding, dem Sitz der Fed in Washington, bis zum Lebensende nicht mehr zu verlassen. Die Fed wurde angewiesen, dem Verurteilten eine Räumlichkeit in ihrer Zentrale zur Verfügung zu stellen.
Während Madoff das Urteil mit Erleichterung annahm, löste der Richterspruch laute Proteste im Gerichtssaal aus. Zahlreiche Madoff-Opfer nannten das Urteil eine Verhöhnung der Geschädigten. [Hinweis: Dies war eine Glosse]