Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verweigert mit rechtlich zweifelhaften Argumenten die Einsicht in dieFahrtenbücher ihrer Dienstwagen. Wie das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, kritisierten Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dieser Tage das Familienministerium, weil es denZugang der Öffentlichkeit zu den Fahrtenbüchern abgelehnt hatte.
Eine Einsicht sei unter anderem wegen der "Vielzahl von personenbezogenen Daten" in diesen Fahrtenbüchern nicht möglich, hatte das Ministerium argumentiert. Diese Begründung könne man "nichtnachvollziehen", heißt es dagegen in einem dem stern vorliegenden Schreiben der Behörde des Bundesbeauftragten Peter Schaar. Sie forderte das Ministerium darum auf, "die ablehnende Entscheidung zu überprüfen".
Von der Leyen war in die Kritik geraten, weil sie sich regelmäßig von zwei Fahrern chauffieren ließ, die nicht in Berlin ansässig sind,sondern am zweiten Dienstsitz des Familienministeriums in Bonn. Nur zu diesen bestehe das nötige Vertrauensverhältnis, argumentierte das Ministerium.
Von der Leyen nutzt überdies ihren Dienstwagen regelmäßig zu Fahrten zwischen ihrem Wohnsitz in der Nähe von Hannover und Berlin. Nach Aussagen des Ministeriums geschah dies von Januar bis November 2008 etwa einmal pro Woche. Eine Anwältin des Ministeriums sprach dagegen sogar von mehreren wöchentlichen Pendelfahrten auf der 280 Kilometer langen Strecke. Zu Beginn ihrer Amtszeit hatte die Familienministerin für diese Fahrten noch den ICE genutzt.