Die Deutsche Bank hat die ersten Klagen von Unternehmen im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Zinswettgeschäften ("Spread-ladder-Swaps") vor zwei Oberlandesgerichten vollumfänglich gewonnen. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ/Donnerstagsausgabe). Am Mittwoch wies das OLG Frankfurt die Klage des mittelständischen Unternehmens Dr. F. Köhler Chemie auf Schadenersatzzahlung ab und ließ auch keine Revision zu. Zuvor hatte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf eine ähnliche Klage einer mittelständischen Textilfirma mit demselben Urteil zurückgewiesen, wie jetzt bekannt wurde. Den ersten Zinswetten-Prozess, der vor einem OLG gelandet war, hatte die Bank gegen die klagende Stadt Würzburg im Mai dieses Jahres ebenfalls in allen Belangen gewonnen. Der Anwalt von Dr. Köhler Chemie, Dietmar Kälberer, kündigte gegenüber der F.A.Z. unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, dass sein Mandant eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen werde, damit der Fall noch vor den BGH wandern kann. „Das Urteil ist nicht nachvollziehbar und darf keinen Bestand haben", sagte er. Der Rechtsanwalt der Deutschen Bank, Christian Duve, sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir freuen uns, dass nach dem OLG Bamberg und dem OLG Düsseldorf auch das OLG Frankfurt die Rechtsauffassung der Deutschen Bank bestätigt hat. Damit haben alle Berufungsgerichte im Zusammenhang mit Zinsderivaten bislang zugunsten der Deutschen Bank entschieden. Sie haben bekräftigt, dass Unternehmen bei diesen Geschäften das Prognoserisiko tragen."
Die klagenden Rechtsanwälte setzen nun auf den Bundesgerichtshof, der im Grundsatz eine Fehlberatung durch die Deutsche Bank feststellen soll. Bei den Klagen geht es um Zinsderivate, die von der Deutschen Bank – und auch von anderen Geldhäusern - von 2005 an Unternehmen und Kommunen als Instrument zur Zinsoptimierung verkauft wurden. Der Käufer ging dabei im Kern eine Wette auf die Entwicklung der zwei- und zehnjährigen Interbankenzinsen in den nachfolgenden Jahren ein. Dabei entstanden den Swap-Käufern zum Teil hohe Verluste, die sie nun per Klage wengistens teilweise wieder wettzumachen versuchen. Einige Landgerichte sind dieser Argumentation auch gefolgt und haben das Kreditinstitut teil- oder vollumfänglich schuldig gesprochen, andere Urteile in erster Instanz fielen zugunsten der Bank aus.