Scharfe Kritik übt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein am Bundeswahlausschuss wegen der Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien zur nächsten Bundestagswahl.
Gerade im Fall der Freien Union der ehemaligen CSU-Rebellin Gabriele Pauli „begegnet die Vorgehensweise des Ausschusses erheblichen Zweifeln“, sagt Klein. Zumindest, so Klein, hätte man hier „die bei der Parteizulassung eigentlich erforderliche Großzügigkeit walten lassen können und müssen“.
Pauli hatte es versäumt, ein kurz vor Fristablauf mit den Anmeldungsunterlagen eingereichtes Formular zu unterschreiben. Nach Ansicht Kleins hätte Pauli die Unterschrift aber nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes nachholen dürfen, da „derMangel auch noch nach Fristablauf zu beheben war“.
Auch bei anderen Parteien sei „angesichts des Gewichtes der getroffenen Entscheidungen“ des Bundeswahlausschusses„das ganze Verfahren nicht sehr vertrauenserweckend“. So nahm der Bundeswahlleiter an, der Ausschuss könne einmal getroffene Entscheidungennicht korrigieren. Das sei seiner Ansicht nach „nicht haltbar“ und führe zu „Gefahren für die Gültigkeit der Wahl“. DER SPIEGEL 34/2009