Dass in Deutschland die Bestechung von Abgeordneten immer noch straflos möglich ist, ist nach Ansicht des Parteienforschers Hans Herbert von Arnim ein Skandal. „Eine UN-Konvention sieht einen wirksamen Straftatbestand bei Abgeordnetenkorruption vor, aber der Bundestag sträubt sich seit Jahren gegen die Realisierung dieser von Deutschland unterzeichneten Konvention – ein Skandal!“, sagte der Speyerer Staatsrechtler in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY. Die normalen Bestechungsparagrafen gelten laut von Arnim bei Abgeordneten nicht.
Für die Politikverdrossenheit in der Bundesrepublik macht von Arnim im Gespräch mit FOCUS-MONEY „ganz wesentlich strukturelle Probleme verantwortlich“. So könnten die Bürger „wegen sicherer Listenplätze und Wahlkreise ihre Abgeordneten nicht auswählen“, die Regierung werde „nach der Wahl über die Köpfe der Bürger hinweg ausgekungelt“, und im Bund werde „den Menschen direkte Demokratie vorenthalten“. Von Arnim plädiert daher für eine Reform des Wahlrechts, mit flexiblen Listen und Vorwahlen, in denen die Bürger Kandidaten auswählen könnten.
Die Affären um die Dienstwagennutzung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) oder das Geburtstagsessen für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Kanzleramt hält der Parteienforscher nicht für gravierend. Allerdings habe der Auftrag des Bundeswirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) an eine externe Anwaltskanzlei, einen kompletten Gesetzentwurf zu schreiben, „tatsächlich ein gewisses Gewicht“. Es sei nicht bekannt, „welche Einflüsse mitwirken und wen die Kanzlei sonst noch vertritt“, sagte von Arnim.