Während Ärzte- und Klinikvertreter versuchen, die Diskussion um Prämien für Klinikeinweisungen zu beruhigen, bestätigt der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle, dass Ermittlungen in solchen Fällen an der Tagesordnung sind.
Er sei immer wieder entsetzt, „dass bei vielen Ärzten jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt“, sagt der Jurist von der „Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der Wirtschaftswoche.
Vor allem bei Radiologen sei der Druck hoch, viele Patienten zu durchleuchten, berichtet Badle. Ein MRT-Apparat etwa kostet mindestens 750 000 Euro. „Nur ein paar große Praxen leisten sich diese Anschaffung“, sagt Badle, „die gehen dann aggressiv an die Niedergelassenen ran.“
Manchmal soll der überweisende Mediziner beim Radiologen die Leistung zu einem Festpreis einkaufen und sie dann in der eigenen Praxis mit der Kasse abrechnen. Oder der Radiologe zahlt dem überweisenden Arzt einen Betrag, oft mehrere hundert Euro, für die Überweisung.
Die auf Korruption im Gesundheitswesen spezialisierte Ermittlungsgruppe hat immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Kliniken an einweisende Ärzte Kopfprämien zahlen oder der Röntgenarzt an den Orthopäden oder Internisten.
Zahlt der Käufer dem Verkäufer heimlich einen Teil des Kaufpreises zurück, sprechen Fachleute von sogenannten Kick-Back-Geschäften. Diese kommen auch zwischen Dentisten und Zahnlaboren oder Orthopäden und Sanitätshäusern vor.
Rund 245 Milliarden Euro werden im deutschen Gesundheitswesen pro Jahr umgesetzt, das System ist an vielen Stellen intransparent. Nach Schätzungen von Fachleuten entstehen durch kriminelles Fehlverhalten jährlich Schäden von mehreren Milliarden Euro, was am Ende die Versicherten zahlen.
Berufsrechtlich, sagt Badle, sei klar: Die Einweisung in ein Krankenhaus etwa gegen Geld ist verboten. Straferechtlich dagegen geraten seine Fälle oft in eine Grauzone. Bei den Kick-Back-Geschäften kann meist ein Betrug nachgewiesen werden, der zulasten der Krankenkasse geht. Bei Betrug und Untreue droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.