WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
erhielten zum Jahresende 2008 in Deutschland rund 325 000 Personen
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 4,0% mehr
Hilfebezieher als im Vorjahr.
Bundesweit kamen Ende 2008, wie in den beiden Vorjahren, rund 4
Hilfebezieher auf 1 000 Einwohner. In Berlin war der Anteil der
Empfänger am höchsten (6,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und in
Baden-Württemberg am niedrigsten (1,4 Empfänger je 1 000 Einwohner).
Von den Empfängern lebten Ende 2008 rund 233 000 (72%) in Einrichtungen
wie Wohn- oder Pflegeheimen und 92 000 (28%) außerhalb von
Einrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der in
Einrichtungen lebenden Hilfeempfänger um 3,8% und die Zahl der außerhalb
von Einrichtungen lebenden um 4,4% zu. Die Hilfebezieher in
Einrichtungen waren mit 54 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als
diejenigen außerhalb von Einrichtungen mit 40 Jahren. 70% der
Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen lebten in einem
Einpersonenhaushalt.
Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und
dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel
SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen,
können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise
decken können.
Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise kleinen Kreis von
Berechtigten, wie zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in
Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige Personen, die
grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II
"Grundsicherung für Arbeitsuchende"), sogenannte "Hartz IV-Leistungen".
Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr in den
Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der Bundesagentur für
Arbeit nachgewiesen.
2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 888 Millionen Euro netto aus, 16,1%
mehr als im Vorjahr. Hierbei sind insbesondere Erstattungen von anderen
Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Die Ausgaben für die
Hilfe zum Lebensunterhalt machten 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben
aus. 493 Millionen Euro (56%) der Nettoausgaben wurden für Empfänger in
Einrichtungen verwendet, 395 Millionen Euro (44%) für Bezieher außerhalb
von Einrichtungen. 2008 wurden in Deutschland für die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch rund 11 Euro
netto ausgegeben, 2007 waren es noch 9 Euro netto pro Kopf.