Wenn's um kleine Summen geht, wird die deutsche Justiz akribisch. Im Fall der gefeuerten Kassiererin Emmely sieht ein bedeutender Arbeitsrechtler das "Vortäuschen einer Straftat", weil sie behauptete, die Pfandbons seien ihr untergeschoben worden.Doch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde nun offiziell aufgehoben.
Die gefeuerte Berliner Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely, kann ihrem weiteren Rechtsstreit mit ihrem Ex-Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Angst vor dem Staatsanwalt entgegensehen: Ihre umstrittenen Aussagen zu ihrer Kündigung wegen Unterschlagung von Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro vor dem Berliner Landesarbeitsgericht werden keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.
"Die Prüfung eines Anfangsverdachts ist abgeschlossen", sagte der Berliner Justizsprecher Martin Steltner dem Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). "Wir haben keine Anhaltspunkte dafür gesehen, den Fall in einem Ermittlungsverfahren noch weiter zu verfolgen."
Barbara E. hatte nach Erkenntnissen des Berliner Landesarbeitsgerichts zwei von Kunden verlorene Pfandbons zu ihren Gunsten eingelöst. Ihr war daraufhin ohne Abmahnung gekündigt worden. Sie selbst bestreitet die Tat bis heute.
Den Anlass für die Ermittler, den Fall zu prüfen, war ein im Sommer veröffentlichter Aufsatz des Münchner Arbeitsrechtlers Volker Rieble in der "Neuen Juristischen Wochenschrift". Er bezeichnete die Frau darin als "notorische Lügnerin", weil sie in ihrem Prozess Kolleginnen bezichtigt hatte, ihr die Pfandbons untergeschoben zu haben. Rieble erkannte darin das strafbare "Vortäuschen einer Straftat".
Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Juli eine Revision in dem Fall zugelassen. Wie Gerichtssprecherin Inken Gallner jetzt dem Tagesspiegel sagte, werde möglicherweise noch bis zum Sommer ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Im Hinblick auf Bedeutung und Prominenz solle das Verfahren zügig stattfinden.
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