Die geplante Reform der Erbschaftsteuer wird nach Einschätzung von Experten eine Prozessflut auslösen. Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang sagte dem Nachrichtenmagazin FOCUS: „In den USA gibt es jedes Jahr 4000 Steuerprozesse. Bei uns sind es dagegen fast 70.000. Deutschland hält damit einen einsamen Weltrekord, der durch die missratene Erbschaftsteuerreform weiter ausgebaut wird.“ Auch der Vorsitzende des Bundes deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR), Wolfgang Seibel, bezeichnete die Gesetzespläne der großen Koalition als „sehr streitanfällig und verfassungsrechtlich bedenklich“. Das gelte vor allem für die Verschonungsregel für Unternehmenserben, sagte Seibel: „Bestimmtes Betriebsvermögen ist zu 85 Prozent von der Steuer frei gestellt, vermieteter Wohnraum zu zehn Prozent, anderes Vermögen dagegen gar nicht. Damit könnte der Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt sein.“ Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, sagte, er rechne fest damit, dass die Reform vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müsse.
Mit einer Klage in Karlsruhe droht der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). „Wer Autos vermietet, ist von der Steuer befreit. Wer Wohnungen vermietet, dagegen nicht. Wenn das so bleibt, werden wir mit Musterklagen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagte BFW-Präsident Walter Rasch zu FOCUS.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) äußerte massive Kritik an der Reform. „Die jetzt vorliegenden Vorschläge sind ein bürokratisches Monstrum, das für die Finanzverwaltung kaum administrierbar ist“, sagte Linssen dem Nachrichtenmagazin. „Was jetzt noch nachgebessert werden soll, kuriert bestenfalls einige Symptome, beseitigt aber nicht das Übel in seinem Kern.“ Der CDU-Politiker warb erneut für sein simples Alternativkonzept mit niedrigeren Steuersätzen und weniger Ausnahmen.
Wie FOCUS weiter berichtet, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) den „personellen Mehrbedarf“ durch die Reform auf 500 Beschäftigte – ein Plus von mehr als zwölf Prozent in den Bewertungsstellen. Finanzämter bräuchten zudem zusätzliche Räume. Schließlich müssten jetzt „die Akten 15 Jahre im Büro des jeweils zuständigen Sachbearbeiters vorgehalten werden“, zitiert FOCUS aus einer Stellungnahme der DStG für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
Wie FOCUS weiter berichtet, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) den „personellen Mehrbedarf“ durch die Reform auf 500 Beschäftigte – ein Plus von mehr als zwölf Prozent in den Bewertungsstellen. Finanzämter bräuchten zudem zusätzliche Räume. Schließlich müssten jetzt „die Akten 15 Jahre im Büro des jeweils zuständigen Sachbearbeiters vorgehalten werden“, zitiert FOCUS aus einer Stellungnahme der DStG für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.