Die mit Abstand wichtigste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Insgesamt erhielten 713 000 Personen diese Eingliederungshilfe. Das sind 60% aller Empfänger besonderer Leistungen. Die im 6. Kapitel des SGB XII "Sozialhilfe" geregelte Hilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
2008 waren 60% der Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen männlich. Die Empfänger waren mit durchschnittlich 32,5 Jahren (Männer: 31,3 Jahre, Frauen: 34,4 Jahre) vergleichsweise jung. Knapp 61% der Leistungsberechtigten erhielt die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ausschließlich in voll- oder teilstationären Einrichtungen (1998: 74%), 33% ausschließlich außerhalb von Einrichtungen(1998: 25%). Gemäß dem gesetzlich festgelegten Grundsatz "ambulant vor stationär" haben sich die Anteile in den letzten Jahren kontinuierlich zugunsten der Leistungen außerhalb von Einrichtungen verschoben. Rund 6% der Leistungsberechtigten bezogen 2008 Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
2008 gaben die Träger der Sozialhilfe 11,2 Milliarden Euro netto für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von deutlich über der Hälfte (57%) an den gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch finanziell die mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.
Die zweitwichtigste Hilfeart im Rahmen der besonderen Sozialhilfeleistungen ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Hilfe zur Pflege wird pflegebedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - etwa der Pflegeversicherung - erhält.
Im Laufe des Jahres 2008 erhielten rund 397 000 Personen Hilfe zur Pflege. Die Sozialhilfeträger gaben hierfür knapp 2,8 Milliarden Euro netto aus. 72% der Leistungsbezieher befanden sich ausschließlich in stationärer Pflege, 27% wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Rund 1% der Berechtigten bezog Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb von Einrichtungen als auch in Einrichtungen. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen die Frauen mit einem Anteil von 68% deutlich. Die Empfänger dieser Leistung waren im Durchschnitt 75,1 Jahre alt (Männer: 66,4 Jahre, Frauen: 79,3 Jahre).