Die Vorwürfe des Landesrechnungshofes Berlin gegen die Führung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind weit umfangreicher als bisher bekannt. In seinem Prüfbericht vom 26. November listet der Rechnungshof auf mehr als 60 Seiten zahlreiche Fälle von Missmanagement auf. Der Bericht liegt der „Berliner Morgenpost“ (Freitagausgabe) vor.
DIW-Präsident Klaus Zimmermann wies die Vorwürfe im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ als überzogen zurück. Der Ökonomieprofessor sagte, er könne den Vorwurf, öffentliche Mittel nicht richtig verwendet zu haben, „absolut nicht nachvollziehen“.
Der Landesrechnungshof stellt fest, „dass das DIW angesichts des aufgezeigten Beanstandungspotenzials von mehr als sieben Millionen Euro seiner Verpflichtung zur zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendungsmittel in erheblichem Umfang nicht nachgekommen ist“. Besonders rügen die Prüfer die Vergabe von Aufträgen. Das DIW habe es seit Jahren versäumt, Ausschreibungen vorzunehmen: „Es hat entgegen den Vergabevorschriften Lieferungen und Leistungen selten im Wettbewerb vergeben“, so der Bericht. „Es ist daher zu bezweifeln, dass das Institut seine Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzt.“
In den vergangenen Tagen war bereits Kritik des Rechnungshofes an den DIW-Aktivitäten in der US-Hauptstadt Washington bekannt geworden. Dort hat das Institut im Jahr 2006 einen Ableger namens DIW DC gegründet. Das DIW DC ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft, deren Gründer und Verwaltungsratschef DIW-Präsident Zimmermann ist. Dem DIW DC sind laut dem Bericht Mittel aus dem Etat des DIW in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zugeflossen. Entgegen der eigenen Satzungsregeln habe das DIW dafür zumindest teilweise nicht die Zustimmung des Landes eingeholt.
Auch in anderen Fällen habe es das DIW versäumt, das Land Berlin um Zustimmung zu fragen. Zudem habe das Institut Geld für Maßnahmen ausgegeben, für die es nach Auffassung der Prüfer womöglich keine staatliche Zuwendung hätte geben dürfen, etwa für Abfindungen. Bei der Suche nach einem Geschäftsführer habe das DIW ferner 46.000 Euro an eine Personalberatung gezahlt. Dies, so der Rechnungshof, „ist nicht mit einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung eines Zuwendungsempfängers vereinbar“.
Das DIW muss nun bis zum 4. Januar zu den Vorwürfen Stellung beziehen und diese an die Senatsverwaltung für Wissenschaft des Landes Berlin schicken. Das Land finanziert zusammen mit dem Bund den Grundhaushalt des DIW. Die Kontrolle, ob die Mittel richtig verwendet werden, nimmt die Senatsverwaltung vor. Ein Sprecher sagte, erst nach der Vorlage der DIW-Stellungnahme werde man sich positionieren. Grundsätzlich sei es möglich, dass das Land Berlin Geld vom DIW zurückfordert.
In dem Bericht kritisiert der Rechnungshof auch das Land. Die Verwaltung habe es versäumt, die Verwendungsnachweise des DIW nach den gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen: „Für die Jahre 2005 bis 2008 steht die Prüfung noch aus, obwohl die Prüfungen von der Senatsverwaltung zeitnah hätten durchgeführt werden müssen.“