Wer bei der GEZ nicht pariert, dem flattert kurzerhand eine "Zwangsanmeldung" ins Haus. Die meisten beugen sich diesem "Gebührenentscheid". Nicht so Bernd Höcker. Der GEZ-Kritiker beschrieb in seinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" das Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Geldeintreiber, bis er eine Abmahnung erhielt. Höcker wurde gewzungen, seinen Blog vom Netz zu nehmen, unter Androhung erheblicher Geldstrafen.
Das Vorgehen des NDR ist ein klarer Eingriff gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreihet. Doch das ficht die öffentlich-rechtlichen Juristen offenbar nicht an.
Wer den Blog kennt, der weiß, dass man daran kaum etwas rechtlich Anstößiges finden kann. Dem NDR geht es offensichtlich einzig um Unterdrückung von Informationen, die zeigen sollen, wie die GEZ arbeitet und wie man sich dagegen wehren kann.
Angesichts des Vorgehens des NDR / GEZ muss ernsthaft die Frage gestellt werden, ob ein solches Beispiel demnächste Schule macht. Auf jeden Fall hat die Aktion bereits eines bewirkt: Einschüchterung. In diesem Fall erwirkten vom Gebührenzahler bezahlte Abmahnanwälte die Schließung des Blogs.
Es ist ein unglaublicher Skandal, dass ausgerechnet jene, die sich die freie Meinungsbildung auf die Fahnen geschrieben haben (ARD/ZDF), alles tun, um genau diese freie Meinungsäusserung zu unterdrücken - wenn sie nicht aus dem "eigenen Hause" stammt.
Damit sich jeder ein Bild davon machen kann, was da eigentlich "zensiert" worden ist, hier die wesentlichen Inhalte aus dem gesperrten Blog. Neben Abbildungen des Schriftverkehrs mit der GEZ/NDR zeigt die Dokumentation auch, wie man sich gegen die Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Fernsehen wehren kann.
Und genau dies war der GEZ wohl ein Dorn im Auge. Folge: Der Blog wurde mithilfe juristischer Spitzfindigkeiten gesperrt. MMnews zeigt im folgenden die wesentlichen Passagen* des Blogs:
*) Original Gerichtsunterlagen können aus technischen Gründen leider nicht gezeigt werden.
Meine Zwangsanmeldung über archive.org
Stellungnahme des Blogbetreibers: --->Bernd HöckerDer gesperrte Blog sah wie folgt aus:
MeinZwangsanmeldetagebuchJetzt hat es auch mich kalt erwischt! Ich habeeine Zwangsanmeldung erhalten! Am 25. Januar 2007 flatterte sie mir ins Haus. Ich sageganz bewusst nicht, dass ich "Opfer" einer Zwangsanmeldung wurde, denneine Opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Ich werde mich auf meine Art dagegen wehren.Um den Verlauf zu dokumentieren, führe ich ab heute ein "Zwangsanmeldetagebuch"
25. Januar 2007
Ich erhalte diese Zwangsanmeldung und bin sauer.
28. Januar 2007
Okay, da ist sie also, "meine" Zwangsanmeldung. Außer, dass ich sie hier insInternet stelle, mache ich erstmal nix. Mal sehen, was als nächstes kommt. Falls mich dievon der GEZ tatsächlich mit aller Macht wieder in eine Teilnehmerrolle zwingen sollten,werde ich so reagieren, wie ich dies auch schon in meinem Abmeldeschreibenangekündigt habe (schließlich will ich ja für den zuständigen Justiziar des NDR auchein wenig berechenbar sein). Sachverhalte, Dokumente und Zeugen habe ich dafür genug.Gegebenenfalls starte ich noch einen Aufruf... Außerdem werde ich natürlich weiterhinkreativ sein...
8. Februar 2007
Erhalte einen Kontoauszug mit einer Zahlungsaufforderung ausgestellt am Sonntag,den 4.2.07. Ich wundere mich ein wenig darüber, zu welchen Zeiten bei der GEZ Geldeingetrieben wird: sonntags...! Der Auszug enthält einealte "Schuld" (was für ein unpassendes Wort!) aus der Zeit vor meiner Abmeldung3/2005 (=129,20 Euro) und den Betrag, der sich auf die Zwangsanmeldung bezieht, nämlich16,56 Euro.
Da ich ein einsichtiger Mensch bin, beschließe ich, die 129,20 Euro, aus meinerdamaligen Zeit als "Teilnehmer", umgehend zu überweisen und tue dies auch. Sotrage ich ein letztes Mal zur Finanzierung der Schlösser und Paläste der Macher bei und tanke durch diesen Aderlasswieder frische Energie für meine Arbeit.
15. Februar 2007
Irgendwie möchte ich jetzt auch mal auf die Zwangsanmeldung reagieren. - Widerspruch istja nicht möglich, da kein Rechtsmittelbehelf vorhanden war. Vertragsanfechtung,Rücktritt oder ähnliches kommt auch nicht in Frage, da das Anmelden von Rundfunkgerätenkein Vertrag ist.
Ich bin also erstmal nett und unterstelle vorerst keine böse Absicht. Vielleichtklärt sich ja alles schnell auf. Natürlich schreibe ich nicht an die GEZ,sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt, in Hamburg also an den NDR.Wenn man mit der GEZ kommuniziert, hat man ohnehin den Eindruck, dass man es mit hirnlosenRobotern zu tun hat: Man kriegt reine Automatenbriefe zurück, egal was man schreibt. DieGEZ ist außerdem nicht rechtsfähig (sie ist eine von den ARD-Landesrundfunkanstalten,dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio betriebene öffentlich-rechtlichenicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Abwicklung desGebühreneinzugs). Mit ihr zu kommunizieren erscheint mir völlig sinnlos.
(Ich stelle übrigens fest, dass es wichtig ist, auchgelegentlich selbst mal wieder direkt mit der GEZ und der Rundfunkanstaltaneinanderzuprallen, statt immer nur Leute in Form von Büchern zu beraten...!)
Hier also mein Schreiben:
An den Norddeutschen Rundfunk Abt. Rundfunkgebühren Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg "Scherzanmeldung"? Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Januar 2007 erhielt ich von der GEZ mit Datum vom 17.1.07 eine sog. "Anmeldung bzw. Änderung der Anzahl Geräte und Zeiträume". Diese Anmeldung habe ich nie vorgenommen. Möglicherweise handelt es sich um eine "Scherzanmeldung" mit Hilfe des Online-Anmeldeformulars bei gez.de oder um eine Zwangsanmeldung durch eine/n Ihrer Mitarbeiter/in. Wie dem auch sei, ist diese "Anmeldung" rückgängig zu machen. Die restliche "Gebührenschuld" von 129,20 Euro, die sich aus meinem ehemaligen Teilnehmerkonto bis 3/05 ergaben, habe ich vor einigen Tagen getilgt. Ich bin kein "Teilnehmer" mehr. Mein ehemaliges Konto 151 806 585 ist zu schließen. Ich bitte um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen |
7. April 2007
Am 27. März erhielt ich die Antwort (die keine ist) auf dieses Schreiben. Was auf denersten Blick deutlich wird: Es handelt sich um ein Schreiben ohne Namen, das von der GEZund nicht vom NDR kommt. Der Sachbearbeiter, ich vermute mal es ist Herr Sxxxxxxx,versteckt sich also hinter dem GEZ-Logo und schickt mir einen anonymen Brief, damit erselber keinen Ärger bekommt.
Das zweite, was auffällt: Der Brief geht mit keinem Wort auf mein Anliegen ein. Diesist einer der vielen Tricks, die die Beton-Juristen der Öffentlich-Rechtlichen draufhaben, um die Bürger mürbe zu machen. Wenn man sowas liest, glaubt man zunächst, dassman es mit Schwachsinnigen zu tun hat. Es ist aber nicht so, dass die zu blöd sind,sondern das ist Absicht und gehört zu deren perfiden Konzept.
Um es nochmal klar zu machen: Ich hatte alle meine Geräte abgemeldet und diese Abmeldung ist bestätigt worden. Hallo, Herr Sxxxxxxx!Nehmen Sie das mal zur Kenntnis! Kein Wort dazu in diesem Brief. Außerdem eine Frechheit:Zahlbar "vierteljährlich im voraus", gesetzlich wäre, wenn es eineZahlungpflicht gäbe: "in der Mitte des Dreimonatszeitraums".
Ich habe noch keine Lust, diesen Wisch zu beantworten. Vielleicht warte ich erstmal abund lass es auf eine Eskalation ankommen. Hier zur allgemeinen Belehrung, die hohe Kunst,konkrete Anliegen mit Allgemeinplätzen zu beantworten:
16. April 2007
Habe am 13. April wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ohne irgendwie daraufeinzugehen, dass ich kein Teilnehmer mehr bin und ohne dies entsprechend zu begründen.Noch so ein Ding und ich lege mich direkt mit dem Herrn Sxxxxxxx vom NDR an, dem ichsicherlich diese Zwangsanmeldung zu verdanken habe
18. August 2007
Die letzten Monate kamen nur ein paar Zahlungsaufforderungen ohneWiderspruchsmöglichkeit. Vor vier Tagen kam jedoch ein Brief, den man keinesfallsignorieren darf, wenn man sich erfolgreich gegen die Rundfunkgebührenforderungen wehrenwill: DER GEBÜHRENBESCHEID!
Datiert war er auf den 3.8. (erhalten habe ich ihn am 14.8., also 11 Tagespäter!). Das soll schon mal Panik auslösen, weil nämlich weiter unten auch gleichsteht, dass die VOLLSTRECKUNG bereits nach 14 Tagen eingeleitet würde. Auf der Rückseitedann der obligatorische Rechtsmittelbehelf, den man wie gesagt unbedingt beachten muss. Hältman die Frist nicht ein, hat man verloren!
Da ich die Sache vom Tisch haben will, habe ich gestern zwei Briefeabgeschickt: einen mit dem Widerspruch und einen an Herrn Sxxxxxxx, der mir mutmaßlichdie Sache eingebrockt hat. Zumindest hatte er mir dies ziemlich deutlich angedroht. Hierzunächst der Widerspruch (Wichtig: Einschreiben mit Rückschein, sonst kommt erwomöglich nicht an):
EINSCHREIBEN 20149 Hamburg 17. August 2007 Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid, datiert vom 3.8.07, erhalten am 14.8.07.. Ich habe Ihnen bereits am 15. Februar mitgeteilt, dass ich keine Geräte angemeldet hatte und dass ich um sofortige, erneute Schließung des ehemaligen "Teilnehmer"-Kontos 151 806 585 bitte. Als Antwort erhielt ich eine Sammlung von Textbausteinen und in Folge verschiedene, immer neue Zahlungsaufforderungen ohne Widerspruchsmöglichkeit. Damit ich einen substantiierten Schriftsatz verfassen kann, ersuche ich Sie hiermit, mich umgehend über die näheren Umstände dieser Zwangsanmeldung zu unterrichten. Also wer hat warum und wodurch etwas in meinem Namen unterschrieben u.s.w.. Kopieren Sie mir darüber hinaus den gesamten Datensatz mit sämtlichen Informationen, die Sie über mich gesammelt haben! Sollten Sie mir zwischenzeitlich einen Zwangsvollstrecker oder eine Zwangsvollstreckerin ins Haus schicken, werde ich diesen Vorgang in Wort und Bild auf meiner Website in meinem Zwangsanmeldetagebuch und als Video-Blog auf youtube.com dokumentieren. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich auch unseren Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran. Mit freundlichen Grüßen Bernd Höcker |
[...]
Wie ich von anderen gehört habe, verschicken die Anstalten solcheBescheide immer zum Wochende. um selbiges den Leuten gehörig zu verhageln. Auf michwirkte dieser Widerspruchsbescheid jedoch (allerdings nach anfänglichem erheblichemmich-ärgern-müssen!) jedoch positiv. Warum?
Also: Zunächst einmal muss ich feststellen, dass man gegen mich genausovorgeht, wie gegen jeden anderen, wohl wissend, dass die gesamte Korrespondenz im Internetveröffentlicht wird. Ich finde es überhaupt toll, wie sich die Lüge von der sog."Staatsferne" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch dieses Vorgehen vonselbst entzaubert. Hier wird nicht staatsfern agiert, sondern es wird hemmungslos mit denKampfmitteln des Staates hantiert, wie etwa die Selbstausstellung einesVollstreckungstitels ohne vorherige gerichtliche Klärung. Der NDR zeigt sich hier wiedermal als Staat im Staat. Okay, aber das wussten wir auch schon vorher.
Den Namen der Mitarbeiterin der Gebührenabteilung habe ich geschwärzt,da diese Personen im System austauschbar sind und ich keine Personen anschwärzen will.Bei Herrn Sxxxxxxxxx sieht es anders aus: Er ist einer der führenden NDR-Justitiare undmaßgeblich an den rechtlichen Umsetzungen des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages(RfGebStV) beteiligt. Er schreibt für den Beck'schen Verlag Rechtskommentare zu diesemThema und steht letztendlich auch für die Unsitte der Zwangsanmeldungen gerade. SeineUnterschrift habe ich dennoch geschwärzt. Sie ist so kunstvoll, dass hierfürmöglicherweise Urheberrechte geltend gemacht werden könnten ;-).
Zum Inhalt: Dieser Bescheid kam schnell. Zu schnell! Ichhatte noch nicht einmal die Gelegenheit bekommen, meinen Widerspruch zu begründen. Dieshätte ich nach der überraschenden Zwangsanmeldung überhaupt erst dann tun können, wennmir mitgeteilt worden wäre, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. Meine Anfragenach Übermittlung des kompletten Datensatzes entsprach dem § 18 des HamburgischenDatenschutzgesetzes, den Herr Sxxxxxxxx eigentlich kennen sollte. Danach ist der NDR zurAuskunft verpflichtet! Dieses Auskunftsersuchen wortlos zu übergehen,ist daher rechtswidrig. Ich werde mich diesbezüglich an die sog."Rechtsaufsicht" (soll dem ganzen Rundfunkelend eine Art demokratischen Anstrichgeben...) des NDR wenden, die turnunsgemäß z.Zt. bei der Landesregierung in MVP liegt.
.Tipp: Beantragen Sie bei Ihrer Rundfunkanstalt Auskunft über die Art der von Ihnen gespeicherten Daten sowie deren Herkunft. Besorgen Sie sich hierzu im Internet das jeweilige Datenschutzgesetz Ihres Bundeslandes (also nicht das Bundesdatenschutzgesetz) und suchen Sie den jeweiligen Paragrafen zum Auskunftsanspruch, der sich irgendwo zwischen § 16 und § 18 finden lassen sollte (in Hamburg ist es § 18). Sie haben ein Recht auf diese Auskunft, das Ihnen die Anstalt nicht verwehren darf (auch wenn die Anstalten dies nicht nur in meinem Fall gern mit aller Macht abzuwehren versuchen!)! Lassen Sie sich nicht mit einem billigen "Kontoauszug" abspeisen! Wenn nichts kommt: Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsaufsicht, die je nach Bundesland beispielsweise in der Staatskanzlei, der Landesregierung oder dem Wirtschaftsministerium beheimatet sein kann. Bei der Vier-Länder-Anstalt NDR wechselt sie jeweils von Zeit zu Zeit zu einem anderen der 4 Bundesländer. |
Merkwürding auch, wie einer der leitenden Justiziare desNorddeutschen Rundfunks das Wort "unstreitig" gebraucht. Ichweiß nicht, wo Herr Sxxxxxxxxxx sein Jurastudium bestritten hat - an der Hamburger Uni lerntman jedoch, dass etwas "unstreitig" ist, wenn beide Parteien einen bestimmtenSachverhalt (eben unstreitig) als gegeben ansehen - sich also nicht über das Ob u.s.w.streiten. Herr Sxxxxxxxx meint dagegen scheinbar, dass "unstreitig" bedeutet,wenn der NDR etwas so sieht, bzw., wenn etwas so dargestellt wird, dass es für den NDRgünstig ist.
Ich habe nun einen Monat Zeit, mich gerichtlich gegen diesenWiderspruchsbescheid zu wehren. Eine Begründung braucht man in dieser Frist nicht bereitszu liefern. Hierfür wird das Gericht eine weitere Frist nennen. Als nächstes kommt abererstmal die Beschwerde bei der "Rechtsaufsicht". Mal gucken, wie die ihre Arbeitmachen...
Das Gute an der Sache ist, dass Sie hier live erleben können, wie so einKlageverfahren läuft, ohne dass ich mir wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machenmuss. Eine weitere "Musterklage" für einen anderen Fall habe ich [HIER] erstellt. Dort können Sie schonmal den prinzipiellen Aufbau einer Klageschrift studieren.
Also erstmal bis bald mit meiner Beschwerde und der Klage.
31. Oktober 2007
Am 23. Oktober 2007, also vor etwa einer Woche, habe ich fristgerecht eineAnfechtungsklage gegen diese Zwangsanmeldung beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.Außerdem eine allgemeine Leistungsklage zur Erlangung der von mir angeforderten Daten.Mit der Veröffentlichung habe ich bis heute gewartet, damit ich sicher davon ausgehenkann, dass die Klagen auch bereits dem NDR zugestellt wurden. Ich möchte verhindern, dassmir der NDR evtl. nun schnell noch seiner Verpflichtung zur Auskunft über meine Datennachkommt und mich mit meiner Klage ins Leere laufen lässt. Der Eingang der Klagen istmir heute vom Gericht bestätigt worden. Da ich im Moment sehr wenig Zeit habe, konnte ichdie Schreiben vom Gericht noch nicht einscannen. Daher erstmal nur die beideneingereichten Klagen.
[... verschiedene Klageschriften]
4. Dezember 2007
Vorgestern Nacht bin ich von einer 4-wöchigen Kur vom Toten Meer zurückgekommen. In derZwischenzeit hat sich viel in dieser Sache getan und ich brauche noch etwas Zeit, um dieUnterlagen aufzuarbeiten und online zu stellen (bitte noch etwas Geduld, ich muss micherstmal wieder einleben und liegengebliebene Sachen erledigen).
Ich habe Euch aber etwas Schönes mitgebracht (dort entstanden): H.A.S.E.L.-TV
16. Dezember 2007
So, der Alltag hat mich wieder und die Klageerwiderungen des NDR haben mich zurück aufden Boden der Tatsachen gebracht.
Aber zunächst der Reihe nach, ich habe ja lange nichts eingetragen:
Mittlerweile hat sich schon ein ziemlich hoher Papierberg angesammelt. Ichwerde nicht alles einscannen, sondern nur die entscheidenden Dokumente. DieStreitwertbeschlüsse lauten wie folgt: für die beiden Hauptklagen vorläufig jeweils21,67 Euro und für den Eilantrag (den ich zurückgezogen habe - siehe weiter unten) 5,42Euro. Die Gerichtskosten je Hauptsacheverfahren 75 Euro (die Mindestgebühr) und für dasEilverfahren 12,50 Euro. Diese Gebühren müssen jeweils im voraus bezahlt werden undkönnen dann beim Obsiegen wieder zurück geholt werden. Der Entscheidung durch einenEinzelrichter u.s.w. habe ich zugestimmt (siehe folgenden Schriftsatz). Den Eilantrag aufAussetzung der Vollstreckung habe ich zurückgezogen, weil mir das Gericht hierzu einesehr interessante Mitteilung gemacht hat: Die Androhung hat keinen rechtlichen Bestand, dadie Androhung der Vollstreckung nicht individualisiert, sondern formularmäßig erfolgtist. Gut zu wissen!
[...]
Natürlich habe ich niemals gesagt, dass ich über einen internetfähigenComputer verfüge. Das wäre wohl sein Wunschtraum...
Ich denke mal am Mittwoch kann ich meine Antwort zu diesen beidenSchriftsätzen veröffentlichen. Ich frage zwischendurch mal bei Gericht nach, ob dieSendung angekommen ist.
Übrigens möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für das regeInteresse an meinem Fall bedanken (bisher über 70.000 Klicks auf diese Seite mit meinerZwangsanmeldung). Würde ich es ganz allein mit dieser "Behörde" zu tun haben,ginge es mir psychisch sehr viel schlechter! Ich habedaher mal eine Statistik veröffentlicht.
Dann also erstmal voraussichtlich bis zum 19. oder 20.12.07
21.12.07
So, gestern müsste das Schreiben eigentlich spätestens dem Gerichtzugegangen sein, daher nun hier mein Antwortschreiben vom 13.12.07:
Verwaltungsgericht Hamburg 20099 Hamburg
Hamburg, den 13. Dezember 2007 7 K 3559/07
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klageerwiderung des Beklagten möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Zunächst frage ich den Beklagten, was die beiden alten Verfahren mit diesem aktuellen Verfahren sachlich zu tun haben - warum er sie überhaupt gleich zu Beginn jeder seiner beiden Klageerwiderungen auflistet und warum er eine Beziehung zu diesen in seinem Schriftsatz zu 7 K 3560/07 auf Seite 2 anregt. Falls der Beklagte damit unterstellen möchte, dass es sich bei dem Kläger um einen „Prozess-Hanserl“ handelt, möchte ich hier nur erwähnen, dass allein ein so banaler Vorgang, wie das hier vorgebrachte Auskunftsersuchen nach § 18 HambDSG nur durch die Anrufung des Gerichtes zu erreichen sein wird. Außerdem sollte der Beklagte wissen, dass im öffentlichen Recht die Behörde (in diesem Fall also der Beklagte) nahezu frei agieren kann und es immer der Bürger sein muss, der vor Gericht zieht, wenn mutmaßlich unrechtmäßig gehandelt worden ist. - Auch der Beklagte dürfte im übrigen dem Gericht einschlägig als Prozessbeteiligter bekannt sein. Da das laufende Verfahren bereits jetzt schon ein hohes öffentliches Interesse hervorgerufen hat, führe ich dieses auch in aller Öffentlichkeit auf meiner Webseite weiter unter: www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm. Bisher haben sich ca. 70.000 Besucher seit Beginn meines „Zwangsanmeldetagebuchs“ in das Dokument eingeklickt. Die gesamte Besucherzahl von gez-abschaffen.de betrug dieses Jahr bisher weit über 2 Millionen! Ein öffentliches Interesse dürfte daher ohne Zweifel gegeben sein (eine aktuelle Statistik habe ich beigefügt). Von meinem Vorhaben der Veröffentlichung aller Schriftsätze hatte ich den Beklagten gleich zu Beginn informiert und um eine Anweisung zur Schwärzung von Daten gebeten, sofern dies nötig sei. Diese Anweisung kam nicht. Weder von Herrn Siekmann, noch von der Rundfunkgebührenabteilung, die ich beide separat angeschrieben hatte. Ich denke auch, dass es für den Beklagten im eigenen Interesse ist, wenn nicht indirekt, sondern direkt zitiert wird. Ich berufe mich ferner auf das Presseprivileg, das mir als praktizierender Journalist zusteht. Meine Presseausweisnummer lautet: xxxx-xx [*]. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an diesem Fall, bitte ich das Gericht, einen angemessen großen Raum für die mündliche Verhandlung auszuwählen.
Zur Klageerwiderung 7 K 3559/07 Im Gesetz (§ 18 HambDSG) steht „(1) Den Betroffenen ist von der Daten verarbeitenden Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen...“ Es handelt sich also nicht um eine Kann- oder Soll-Vorschrift. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist hierfür nicht nachzuweisen. Die Auskunft ist dem Betroffenen ohne Wenn und Aber zu erteilen. Mir ist allerdings bekannt, dass der NDR keine Informationen über die Praxis der Gebührenerhebung nach außen dringen lässt. So schreibt der Justitiar des Beklagten, Dr. Werner Hahn, am 22. Februar 2007 wegen meiner Anfrage an die mich unterstützt habende Kieler Staatskanzlei: „Im Bereich des Einzugs der Rundfunkgebühren könnte eine Pflicht zur Freigabe von Informationen über die Ausgestaltung eben dieses Einzugsverfahrens dazu führen, dass ein - unzulässiger - mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.“ (Meine Anfrage bezog sich auf Rundfunkgebührenbeauftragte, wegen meiner Bachelor-Abschluss-Arbeit im Fach Rechtswissenschaft). Sollte der Beklagte auch in diesem Fall fürchten, dass durch die Erbringung der Auskunft gem. § 18 HambDSG die Programmgestaltung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in einem freien und demokratischen Land - unzulässig - beeinflusst wäre, sollte der Beklagte dies auch hier offen vortragen, damit ich dazu konkret und sehr dezidiert Stellung beziehen kann. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch dient zur Geltendmachung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Auskunftsanspruch ist unabhängig vom laufenden Verfahren, anders als im Verwaltungsverfahrensrecht, im Datenschutzrecht eigenständig durchsetzbar. Ich bestehe selbstverständlich auf einer vollständigen Auskunft gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5.
Zur Klageerwiderung 7 K 3560/07 Der Beklagte behauptet, der Kläger hätte vorgetragen, über einen internetfähigen Computer zu verfügen. Diese Behauptung mag dem Wunschdenken des Herrn Siekmann entsprechen, nicht jedoch der Wahrheit. Tatsächlich hatte Herr Siekmann in der Verhandlung im letzten Dezember versucht (in der es um Befreiung ging), mich in ein Verhör hineinzuziehen und mich zu Angaben über zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgeräte zu zwingen. Ich bat ihn deshalb, mir die nach § 4 Abs. 5 für die Auskunftspflicht notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorzulegen. Darauf erhielt ich keine Antwort und das Gespräch war damit auch beendet. Eine wie vom Beklagten hier vorgebrachte Einlassung des Klägers, er hätte durchgängig über einen internetfähigen Computer verfügt, ist nie gemacht worden. Noch nicht einmal etwas ansatzweise ähnliches. Anwesend bei diesem Vorgang war die Richterin des Verwaltungsgerichtes, Frau Carstensen. Ich beantrage daher die Vernehmung der Richterin Frau Carstensen als Zeugin. Weitere substantiierte, sachorientierte Darstellungen kann ich im Schriftsatz des Beklagten nicht erkennen. Möglicherweise ergeben sich neue Aspekte durch die Einsicht in meine angeforderten Daten. Es wäre mir wichtig zu erfahren, wie diese Zwangsanmeldung in diesem konkreten Fall zustande gekommen ist. Ich möchte vom Beklagten einen rechtsstaatlich einwandfreien Vorgang gem. Art. 20 Abs. 3 GG nachgewiesen bekommen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Höcker |
* Von mir für die Veröffentlichung ist diePresseausweisnummer ausgeixt. - Genauso, wie ich übrigens
auch Telefonnummer und Emailadresse von Herrn Siekmann unkenntlich gemacht habe.
25. Januar 2008
Heute bekam ich vom Gericht den Termin für die mündliche Verhandlung beider Klagen gegenden NDR:
Termin für die Mündliche Verhandlung Mittwoch, der 13. Februar 2008 um 14:00 Uhr Adresse: Verwaltungsgericht Hamburg |
Wer kommen will, ist herzlich eingeladen!
Eine Erwiderung des NDR auf meinen letzten Schriftsatz habe ich noch nichterhalten...
23. Februar 2008
Sorry, dass ich so lange nichts von mir habe hören lassen, aber ich kam in derZwischenzeit nicht an meine Webseiten. Dafür ist das Ergebnis auch um so schöner: MeinerKlage gegen die Zwangsanmeldung wurde stattgegeben! Und das Warten hat sich auchinsofern gelohnt, dass gestern auch die schriftliche Begründung des Urteils kam.
Doch zunächst ein kleiner Wermutstropfen: Meine Leistungsklage zurErlangung von Datenauskünften musste ich für erledigt erklären, da diese durch dieVorlage der Akten im Rahmen der Anfechtungsklage überflüssig wurde. Was ich nichtverstehe ist, dass ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, obwohl ich meiner Meinungnach schon frühzeitig beim NDR einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte.
[Sitzungsprotokolle, Urteil]
In den nächsten Tagen oder Wochen werde ich noch eine eigeneInterpretation des Urteils vornehmen und die wesentlichen Aussagen genauer erläutern.Heute bin ich allerdings wieder einmal sehr in Zeitnot und muss dringend an dem neuen Buchweiterarbeiten, für das dieses Urteil zum Glück noch rechtzeitig kam.
Nur kurz: Ich denke, dass die Urteilsgründe klar gegen Zwangsanmeldungenauf bloßen Verdacht hin, gerichtet sind. Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einespotentiellen Rundfunkteilnehmers und dem Vorliegen von "tatsächlichenAnhaltspunkten" für das Vorhandensein von zum Empfang gehaltenen Rundfunkgeräten,kann die Anstalt ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erzwingung von Auskünften einleiten.Dies könnte der NDR jetzt auch bei mir tun, wenn er denn "tatsächlicheAnhaltspunkte" hat...
12. April 2008
So, zwischenzeitlich ist viel passiert! War die letzten Wochen völlig abgetaucht, um meinneues Buch fertigzustellen und auszuliefern.
Die wichtigste Neuigkeit bei meiner Zwangsanmeldung in Kürze: DerNDR hat die Berufung beantragt. Die Begründung will er nachreichen...
Doch erstmal der Reihe nach:
Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDReingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung.Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zweimögliche Alternativen schlussfolgern:
1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt "einfachso" nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder
2. Ein (unbekannter) Mitarbeiter des NDR hat mutmaßlich eine strafbareUrkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen.
Ich weiß es aber natürlich nicht. Vielleicht gibt es ja irgendwo indiesem Lande schon irgend eine Rechtsprechung, die es den Rundfunkanstalten erlaubt,solche Vorgänge vollautomatisch vom Computer bestimmen und durchführen zu lassen (so kammir jedenfalls auch der ganze Schriftwechsel vor!). Zur Begründung könnte dafürvielleicht genannt werden, dass den Anstalten in einem solchen Massenverfahren keinezusätzlichen Anstrengungen zuzumuten sind (solcheBegründungen gibt's tatsächlich von deutschen Gerichten (z.B. VGH München), man kann eskaum glauben...).
Jedenfalls fordert der Herr Sxxxxxxxxx jetzt auch noch jeweils 20Euro Kostenerstattung sowohl für diese vollkommen unzureichende Datenauskunft,bzw. dafür, dass er es geschafft hat, die Sache so hinzubiegen, dass ich die Klage fürerledigt zu erklären hatte und zum anderen dafür, dass ich unnötigerweise wegen derVollstreckungsandrohung Einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (siehe weiter oben).Natürlich habe ich beim Gericht die Zurückweisung dieses Ansinnens von Herrn Sxxxxxxxxbeantragt. Mal gucken, was daraus wird.
So, und hier nun der Beginn einer neuen Episode in diesem Verfahren, derAntrag des NDR auf Zulassung der Berufung:
[Berufungsklage des NDR ...]
Obwohl die Berufung laut Urteil nicht zugelassen ist, kann sie erfolgreichbeantragt werden, sofern hierfür die einschlägigen Begründungen vorgetragen werden(vgl. Seite 2 des Urteils). Z.B. könnte es für den NDR von "grundsätzlicherBedeutung" sein, wenn er die geliebten Zwangsanmeldungen nicht mehr durchführendürfte ;-).
Das Problem für mich besteht nun erstmal darin, dass ich mich in einemProzess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht mehr selbst vertreten kann, da dortAnwaltszwang herrscht. Übrigens ist dies auch das Problem vieler anderer Betroffener,auch und vor allem solcher, die schon für die erste Instanz einen Anwalt benötigen.Anwälte mögen solche Verfahren nämlich überhaupt nicht, da sie erstens sehr langwierigsind und zweitens wegen des komplizierten Rundfunkgebührenrechts oft undurchschaubarerscheinen (ihnen hilft übrigens mein neues Buch!). Nur ein altgedienter Familien-Hausanwalt hat wohl noch Lust, ein Mandat zu übernehmen, das so wenigkostendeckend ist, wie im Falle einer Klage gegen Rundfunkgebühren. Mir wurden vieleFälle mitgeteilt, wo die Anwälte empfahlen, den Forderungen der Rundfunkanstaltnachzugeben, obwohl dies überhaupt nicht nötig gewesen wäre. Nur um die Sacheabzuschütteln oder weil man "gegen DIE" sowieso nicht ankommt. "DIE"sind immerhin mit einer "Kriegskasse" ausgestattet, die sich aus 7,3 MilliardenEuro allein an Rundfunkgebühren speist. - Eine hinreichende Rechtspflege ist auf demGebiet der Rundfunkgebühren in diesem Lande nicht mehr zu erkennen.
Bis Ende des Monats muss der NDR seine Begründung abgeliefert haben...Ich versuche, diese so schnell wie möglich hier auf diese Seite hochzuladen...
[Begründung der Berufung...]
Das klingt erstmal ziemlich beeindruckend, finde ich. Aber eine Nachtdrüber schlafen und die Welt sieht schon ganz anders aus. Beispiel: VollmundigeBehauptungen unter Punkt 1.b., "Bekanntlich ist" es nur möglich einet-online-Adresse zu haben, wenn man pauschal einen Internetzugang bezahlt, ist falsch. Esgibt bei t-online eine Vertragsform "t-online by call", wie man u.a. [hier]nachlesen kann. Dies hätte Herr Sxxxxxxxx aber auch schon in meinem neuen Buch (auf S. 14) nachlesen können. Ich weiß ziemlichgenau, dass Herr Sxxxxxxxxx ein echter *Fan* von mir ist und so ziemlich alles liest, wasich schreibe...
Auch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf z.B. Geräte, die an einenScanner angeschlossen sind (so implizit unter Punkt 1.a.), finde ich bemerkenswert. Anderssieht es dagegen die GEZ. Hier ihre Beschreibungmit Text und kleinen Bildchen, wie diese neue Gebührenquelle definiert ist.
Ich werde in den nächsten Tagen eine ausführliche Stellungnahme abgebenund hier veröffentlichen. Noch diese Woche. Versprochen.
25. April 2008
Heute müsste eigentlich meine Stellungnahme vom 22.4. beim Gericht zur Kenntniseingegangen sein und daher auch jetzt die Veröffentlichung:
Vorab per Fax: 42843-7710 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 4. Senat Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg Hamburg, den 22. April 2008 Az 4 Bf 59/08.Z Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich das Gericht, meine folgende Stellungnahme zum Vortrag des Prozessvertreters des NDR bei der Entscheidungsfindung über die Zulassung der Berufung zu berücksichtigen. Den umfangreichen Ausführungen des NDR-Vertreters möchte ich folgendes entgegenhalten: 1. Zu 1.a.: Was haben etwa die Zitate aus meiner Website mit dem Zumempfangbereithalten von neuartigen Rundfunkgeräten zu tun. Also Zitate wie: "Neue Fälle sind immer willkommen..." oder wegen des geschlossenen Gästebuchs "...wäre ein Vollzeitjob." u.s.w.? Und warum zählt der Beklagte weitere von mir betriebene Domains auf? 2. Der Beklagte verwischt den Begriff des "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" und unterstellt implizit, dass bereits z.B. ein PC mit Scanner (so zu lesen unten auf S. 3) diesen Tatbestand erfüllt. Auch in den weiteren Ausführungen seines Antrags verwendet er immer wieder den bloßen Begriff "Computer", so als ob für alle Computer Rundfunkgebühren zu zahlen wären. 3. Zu 1.b.: Meine T-online-Email-Adresse wird von t-online kostenlos zur Verfügung gestellt. T-online bietet schon seit vielen Jahren einen Zugang "by call" an, für den keine Fixkosten zu bezahlen sind. Man hat auf diese Weise eine kostenlose Email-Adresse. Informationen hierüber findet man bei Google unter dem Stichwort "t-online by call" oder unter Eingabe folgender Adresse: www.onlinekosten.de/news/artikel/2091/0/T-Online_by_Call Seine Schlussfolgerungen aus 1.b. sind daher insgesamt vollkommen haltlos. 4. Zu 1.c.: Die Auskunftspflicht ist im RfGebStV eindeutig in § 4 Abs. 5 geregelt. Der Auskunftsanspruch hätte im Vorfeld des anhängigen Verfahrens ggf. im Wege eines Verwaltungszwangsverfahrens durchgesetzt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der NDR bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Auskunftspflichtig sind "Teilnehmer" oder Personen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit halten". Ob eine die Auskunftspflicht auslösende Teilnehmerschaft vorliegt, muss die Rundfunkanstalt beweisen (vgl. Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2003; zu § 4 RfGebStV, Rn 73). Ob die verschiedenen geäußerten Vermutungen und pauschalen Unterstellungen des Beklagten wiederum dazu ausreichen, als "tatsächliche Anhaltspunkte" angesehen zu werden, dürfte in dem nun vom NDR angestrebten Zwangsverfahren (letzter Satz Nr. 1.e.) zu klären sein. Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst für eine solche Regelung entschieden, da sich Betroffene durch eine die Gebührenpflicht bestätigende Auskunft selbst einer Ordnungswidrigkeit gem. § 9 RfGebStV belasten könnten. Nach Gall (in Beck'scher Kommentar; § 4 RfGebStV, Rn 88) besteht für derartige Aussagen nur dann ein Verwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn die Auskünfte im Zwangsverfahren gemacht wurden. 5. Zu 1.d.: Auch ich hatte in meinem Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 die Zeugenvernehmung der Richterin Frau Carstensen beantragt und würde dies nach wie vor begrüßen. Nunmehr verlangt der Beklagte jedoch nur noch die Bestätigung seiner Aussage, wonach der Kläger die "Existenz eines eigenen Computers" eingeräumt habe. In seiner Klageerwiderung war noch von einem "internetfähigen Computer" die Rede. 6. Zu 1.e.: Da der NDR nun doch ein Auskunftserzwingungsverfahren anstrebt, ergibt sich die Frage, warum parallel zum geplanten Zwangsverfahren, eine erneute Vernehmung vor dem OVG durchgesetzt werden soll. 7. Zu 1.f.: Ja, es handelt sich wohl tatsächlich um ein obiter dictum, da die aufgeführten Tatsachen nicht entscheidend für das Urteil waren, sondern das Gericht lediglich in Randbemerkungen auf die unzureichende Kommunikation des Gesamtkomplexes der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" durch die GEZ aufmerksam gemacht hat. Ob nun in anderen Banken oder sonstigen Institutionen wiederum vollständige Formulare auslagen bzw. nun ausliegen, ist für dieses Verfahren vollkommen unerheblich. 8. Zu 2.: Der NDR versucht hier eine "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" zu konstruieren, nur um die Berufung durchzusetzen. Dieser Versuch ist jedoch abwegig. In diesem Verfahren konnte noch nicht einmal das Vorhandensein eines "Neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" festgestellt werden. Ich kenne mehrere laufende Verfahren, bei denen Firmen Ihre internetfähigen PCs ganz bewusst bei der GEZ angemeldet haben, um sogleich Klage gegen die Gebührenpflicht für derartige Geräte zu erheben. Diese Klagen sind für die Klärung aller strittigen Fragen bezüglich der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" bestens geeignet. Auf Wunsch kann ich diese Klagen näher benennen. 9. Zu 3.: Es liegen, wie oben erläutert, keine Verfahrensmängel vor. Vielmehr ist der vom Beklagten vorgenommene Verwaltungsakt unrechtmäßig. Bei alledem ist noch zu berücksichtigen, dass keine Anmeldung vorliegt. Noch nicht einmal eine Telefonnotiz ist in der Akte des NDR aufzufinden. Scheinbar ist hier ein belastender Verwaltungsakt quasi *von selbst* in Gang gekommen. Dieses Vorgehen ist nach dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG ohnehin unzulässig und sollte nach Auffassung des Unterzeichners dienstrechtliche Konsequenzen haben. Mit freundlichen Grüßen Bernd Höcker
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Ich bin übrigens der Meinung, dass allein der Punkt 6 (zu letztem Satzvon 1.e.) ausreicht, um die Sache auszubremsen. Warum sollte in zwei unterschiedlichenVerfahren die gleiche Auskunft eingeholt werden. Das Verwaltungszwangsverfahren ist nunmal das dafür vorgeschriebene Verfahren.
Merkwürdig auch, dass Herrn Sxxxxxxxx ein Auskunftserzwingungsverfahrenvorher nicht erfolgsversprechend schien (im vorletzten Satz von 1.e) und nun will er esdoch durchziehen.
Witzig finde ich, dass er unter 1.d eine Zeugenvernehmung dafürbeantragt, dass ich den Besitz eines Computers eingeräumt hätte. Hat er noch einmalnachgedacht? War es nun doch kein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Weiß erüberhaupt noch, was damals geredet wurde? Ein normaler *Computer* als solches istjedenfalls genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig, wie eine Banane oder Rosine. Bringtalso keinen Honig, den Herr Sxxxxxxxx daraus saugen könnte.
Herr Sxxxxxx schreibt im vorletzten Absatz auf Seite 3, dass er dieeinzige Möglichkeit darin sieht, ich würde die Uploads auf "öffentlichenComputern" durchführen. Hallo! Ich habe auch noch Freunde und Verwandte! Außerdemsind die Computer am DWP der Uni-Hamburg hervorragend ausgestattet! Es werden von HerrnSxxxxxx einfach irgendwelche Behauptungen aufgestellt, ohne der Sache auch nuransatzweise auf den Grund zu gehen. Ich sollte vielleicht mal einen Vor-Ort-Termin zurBesichtigung des Cip-Pools der Uni-Hamburg beim Gericht beantragen... ;-)
Ein richtig starkes Stück finde ich das Zustandekommen dieses belastendenVerwaltungsaktes: Keine Anmeldung, keine Zwangsanmeldung, gar nix. Es scheint so zu sein,dass plötzlich, automatisch irgendein NDR-Computer angesprungen ist undZahlungsaufforderungen ausgespuckt hat. Ein beängstigender Vorgang!
Mal sehen, wie das Gericht das alles beurteilt...
25. Mai 2008
Wegen dem Antrag auf Berufung habe ich noch nichts gehört. Dafür hat der NDRaber nun das Verwaltungsverfahren zur Erzwingung von Auskünften gegenmich eingeleitet. Bevor ich aber davon rede, muss ich einiges nachholen, was ich vorhernoch nicht ausführlich genug behandelt hatte. [Überspringenund direkt zum Auskunftserzwingungsverfahren] Und zwar geht es um die 20 Euro, dieHerr Sxxxxxxxx jeweils als Aufwandsentschädigung haben will (siehe eintrag vom 12. April2008). Ich hatte daraufhin eine Erwiderung an das Gericht geschickt, die ich hier jetztnachhole zu veröffentlichen. Damals hatte ich nur erwähnt, dass ich eine Erwiderunggeschrieben hatte, jedoch vergessen sie einzufügen (ich wollte die seite auch nichtüberladen). Da sich Herr Sxxxxxxxx nun aber in seiner ihm typischen Weise dazu geäußerthat, möchte ich sie nun doch hier einfügen:
Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg
19. März 2008 7 K 3559/07 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den vom NDR festgesetzten Kosten möchte ich wie folgt Stellung nehmen: zu 7 K 3559/07 und 7 K 3560/07 (Dateneinsicht) ist zu sagen, dass der NDR durch einfache Auskunft auf meine Anfrage vom 17. August 2007 (also mehr als zwei Monate vor Klageerhebung) die Klage hätte verhindern können. Die Einsicht meiner Daten hat zudem ergeben, dass der NDR die Auskunft nach wie vor nicht vollständig erbracht hat, da die vom NDR offensichtlich vorgenommene Zwangsanmeldung nicht beigefügt war. Solange dieses nicht geschehen ist, dürften auch keine Kosten geltend gemacht werden. Zu 7 E 3561/07 möchte ich folgendes feststellen. Der NDR schreibt in seinem Bescheid: "Sollte die festgesetzte Gebührenschuld nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt sein, werden wir die VOLLSTRECKUNG einleiten." Der Bescheid war zudem um 11 Tage rückdatiert. Es scheint so zu sein, als wolle der NDR vorsätzlich eine Situation der Verunsicherung und Einschüchterung herbeiführen, um auf diese recht fragwürdige Weise die Zahlungsmoral der zwangsangemeldeten Bürger zu verbessern. Nachdem mich das Gericht darauf aufmerksam gemacht hat, dass es sich hierbei um eine formularmäßige Erklärung handelt, die nicht eine tatsächliche Gefahr der unmittelbar bevorstehenden Vollstreckung beinhaltet, habe ich den Antrag umgehend für erledigt erklärt. Dem NDR dürften dabei keinerlei Kosten entstanden sein. Ich beantrage daher die Forderungen des NDR nach Erstattung eigener Aufwendungen zurückzuweisen. Mit freundlichen Grüßen |
[Reaktionen des NDR ...]
Also, inhaltlich sag ich dazu erstmal noch nichts weiter. Mich wundertnur, dass hier Argumente vorgebracht werden, die ich für längst abgefrühstückt hielt.So wie etwa das t-online-Argument (vgl. weiter oben "t-online by call") oder dieSache mit dieser Website. Na ja, ich habe jetzt 1 Monat Zeit für meinGegenbriefchen...
Was mir bei diesem Auskunftsverlangen besonders aufstößt, ist dieMöglichkeit, die unsere Politiker dem sog. "staatsfernen" Rundfunk geben,nämlich mit fast allen Kriegswaffen des Staates gegen die Bürger vorzugehen. Dazugehören beispielsweise selbstgemachte Vollstreckungstitel oder wie hier, die Festsetzungvon Zwangsgeld nach "eigenem Ermessen".
Jetzt beginnt also wegen ein und der selben Sache schon ein DRITTESVerfahren, bei dem ich wieder vollen Einsatz zeigen muss, um dieses abzuwehren. Meine Akteplatzt schon jetzt aus allen Nähten und ich kann mir gut vorstellen, dass ein Anwaltspätestens jetzt seinem Mandanten geraten hätte, das geforderte Geld zu zahlen - nurdamit der Spuk endlich ein Ende hat. Ein Anwalt hätte an diesem Verfahren wahrscheinlichweniger als 50 Cent pro Stunde "verdient" (und wäre neidisch auf jeden1-Euro-Jobber!). Genau das ist auch der Grund, warum nur wenige fähige Anwälte so einMandat übernehmen! So manch Betroffener hätte an dieser Stelle wohl auch schon gedacht:"Gegen DIE kommt man sowieso nicht an!"
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Ende des vom NDR gesperrten Blogs "Meine Zwangsanmeldung".