Bankenstabilitätsfonds soll nach Ansicht der CSU bis zu fünf Prozent des BIP umfassen. „Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass esUnternehmen gibt, die nicht pleitegehen können, weil dies Folgeschädenhätte, die keiner verantworten kann. Diese Unternehmen lösen sich ausden Regeln der Sozialen Marktwirtschaft."
Der von der CSU geforderte Stabilitätsfonds zur Absicherung vonFolgeschäden bei der Pleite von systemisch relevanten Banken könntenach Ansicht von CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich ein Volumenin Höhe von bis zu fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)umfassen. „Sachverständige nennen zwischen ein und fünf Prozent desBruttoinlandsprodukts. Neben der tatsächlichen Risikoabsicherungerhoffe ich mir von so einer Abgabe aber auch Folgen für die eigeneRisikoeinschätzung der Banken“, sagte Friedrich dem „Handelsblatt“(Dienstagsausgabe).
Friedrich begründete die Notwendigkeiteines solchen Fonds. „Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass esUnternehmen gibt, die nicht pleitegehen können, weil dies Folgeschädenhätte, die keiner verantworten kann. Diese Unternehmen lösen sich ausden Regeln der Sozialen Marktwirtschaft, in der hohes Risiko eben auchdie Gefahr des Scheiterns in sich trägt. Diese Risiken können nichteinfach dem Staat überantwortet werden. Die Vorsorge dafür müssen dieBanken selbst treffen“, so der CSU-Politiker.
Vorbild für denBankenrettungsfonds sei der Einlagensicherungsfonds der Banken, sagteFriedrich, ein Selbsthilfeinstrument der Banken, mit dem sie dieEinlagen von Sparen sicherten. Im wirtschaftspolitischenGrundsatzpapier, das die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuthbeschließen will und das dem Handelsblatt vorliegt, wird die Einführungeines solchen Stabilitätsfonds gefordert, jede staatliche Beteiligungdaran jedoch abgelehnt.
„Teilbereiche der Finanzwirtschaft haben durchintensive Vernetzung und die Übernahme systemrelevanter Risiken eineSchlüsselfunktion in den Volkswirtschaften übernommen, die ihnen in derFinanzmarktkrise eine staatliche Existenzgarantie verschafft hat.
Dasist mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht dauerhaftvereinbar. Eine nichtstaatliche Absicherung für systemische Risiken vonFinanzinstituten muss die Finanzwirtschaft zurückholen in denGeltungsbereich der Regeln der Sozialen Marktwirtschaft von Erfolg undMisserfolg, Risiko und Verantwortung“, heißt es in demWirtschaftspapier.
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