Die Vorwürfe gegen den Präsidenten desDeutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sind nochnicht aus der Welt. DIW-Präsident Klaus Zimmermann hatte am Freitagzwar erstmals detailliert Stellung genommen zu einem Bericht desBerliner Landesrechnungshofs, der ihm im November viele Fälle vonMisswirtschaft vorgeworfen hat. Dabei hatte er auch vermeintlichentlastende Memoranden einer Berliner Anwaltskanzlei und einesemeritierten Rechtsprofessors vorgelegt.
Gerade in Bezug auf die umstritteneFinanzierung des amerikanischen Tochterinstituts DIW DC gebe jedoch„weiterhin viele offene Fragen“, sagte Oliver Sahan der TageszeitungDIE WELT (Samstagausgabe). Der Hamburger Strafverteidiger der KanzleiRoxin kennt einschlägige Auszüge des Prüfberichts und auch die Replikdes DIW. „Man wird in einigen Fällen genau prüfen müssen, ob fürgeflossene Zuwendungsgelder tatsächlich angemessene Gegenleistungenerbracht worden sind“, so Sahan.
Zudem ist die vom DIW für dieWashingtoner Tochter geltend gemachte Ausnahme vom europäischenVergaberecht für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungenfragwürdig. „Solche Ausnahmen sind eng auszulegen“, sagt StefanHertwig, ein Experte für Vergabe- und Zuwendungsrecht von der KölnerKanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann. „Hier steht die Argumentationdes DIW auf wackeligen Füßen, weil die einschlägigen Verträge vor allemDienstleistungen wie die Betreuung von Prakitikanten und Networking zumGegenstand haben.“
Zudem ist es keineswegs so, dassZimmermann, wie er selbst sagt, „alle zentralen Vorwürfe“ widerlegt.Dem Münchener Strafverteidiger Albrecht Göring zufolge ist„festzustellen, dass die Stellungnahme in Kernpunkten erheblicheVersäumnisse eingesteht“. Mehr noch, sagt Göring: „Die Stellungnahmevermag, nach einer überschlägigen Bewertung, insbesondere den im Raumstehenden Vorwurf der Untreue nicht zu entkräften.“