Die EU-Kommission überrascht mit einer ungewöhnlichen Empfehlung an die 16 Euro-Länder: Das Zerstören von Geld soll legal werden.
Zwar wird das Verbot der Zerstörung von Geld im Normalfall nichtgeahndet, dennoch gilt das Uralt-Gesetz in einigen Euro-Ländern auchheute noch. Die EU-Kommission schickt sich nun an, diesen Umstand zuändern und eine neue Rechtslage zu schaffen, die für den gesamtenWährungsraum gilt.
In einer entsprechenden Mitteilung heißt es: "Die Empfehlung ist dasErgebnis umfangreicher Konsultationen von Experten der Mitgliedstaatenim Jahr 2009 im Rahmen einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe, der'Sachverständigengruppe für den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel'(Euro Legal Tender Experts Group, ELTEG)." Die Gruppe wurde gemeinsamvon der Kommission und der Europäischen Zentralbank geleitet, Vertreter der Finanzministerien und der nationalen Zentralbanken allerMitgliedstaaten des Eurogebiets nahmen daran teil.
Die Kommissare in Brüssel legten nach umfangreichen Sitzungen zehn Leitprinzipien fest, dass das Vernichten von Geld in der EU nun straffrei sein solle.
Wer in Europa den Drang verspürt,Geld zu verbrennen, in Säure aufzulösen oder sonstwie zu zerstören,soll das laut Kommissions-Empfehlung künftig straffrei dürfen.
In der10-Punkte-Empfehlung sind folgende Passagen aufgenommen: «Die Beschädigung zukünstlerischen Zwecken soll toleriert werden» sowie «Die vollständigeVernichtung von Euro-Banknoten und -Münzen durch Einzelpersonen inkleinen Mengen sollte nicht verboten werden». Bisher war die Rechtslageje nach Land unterschiedlich, die einen stellen Geldvernichtung unterStrafe – andere nicht.
Unter Punkt 6 der EU-Empfehlung vermuten einige Beobachter jedoch Sprengstoff: Hier heisst es: «Die Mitgliedstaaten sollten alle als geeignet erachteten Maßnahmenergreifen, um die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittelzu verhindern.» Dies könnte die Vorstufe zum Goldverbot sein, mutmaßen Kritiker.
Die zehn Punkte der EU-Empfehlung:- Der Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels sollte auf drei Kernpunkten beruhen: Verpflichtende Annahme von Banknoten und Münzen, Annahme zum vollen Nennwert und Entlastung von Zahlungsverpflichtungen.
- Die Annahme von Barzahlungen sollte die Regel sein: Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich (z.B. wenn der Einzelhändler über zu wenig Wechselgeld verfügt).
- Die Annahme von Banknoten mit hoher Stückelung sollte ebenfalls die Regel sein.
- Bei Barzahlungen sollten keine Aufschläge berechnet werden.
- Die Mitgliedstaaten sollten keine neuen Rundungsregeln in Bezug auf die nächsten fünf Cent annehmen.
- Die Mitgliedstaaten sollten alle als geeignet erachteten Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern.
- Gefärbte Banknoten sollten an die nationalen Zentralbanken zurückgegeben werden, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gestohlen wurden.
- Die vollständige Vernichtung von Euro-Banknoten oder Münzen durch Einzelpersonen in kleinen Mengen sollte nicht verboten werden.
- Die Beschädigung von Banknoten und Münzen für künstlerische Zwecke sollte toleriert werden.
- Die Entscheidung über die Vernichtung von für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sollte nicht von einer nationalen Behörde alleine getroffen werden.