- 10.000 Tote durch Hygienemängel in den Kliniken (Prof. Daschner, Freiburg)
- 6.000 Tote durch nicht indizierte oder fehlerhafte Medikamenten-Verordnungen (Prof. Schönhöfer, Bremen)
- 2.000 Tote durch Spätschäden unnötiger oder unsachgemäßer Röntgenstrahlen-Anwendungen (Prof. Lengfelder, München).
- Die übrigen Todesfälle verteilen sich der Reihenfolge der Schwere und Häufigkeit nach auf die Fachgebiete der Anästhesie, der Geburtshilfe, der Chirurgie und der Orthopädie. Danach folgen die weniger risikoträchtigen Fachgebiete.
Es kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, daß die Medizinschäden eins der größten, wahrscheinlich sogar das größte Schadensgebiet in der Bundesrepublik sind. Das gilt zumindest für Personenschäden.
Jedes Jahr werden - bei stark steigender Tendenz - rund 30 000 Schadensfälle nach Fehlbehandlungen („Kunstfehlern“) den ärztlichen Haftpflichtversicherungen zum Schadensausgleich gemeldet. Angesichts der o.a. Zahlen von 100 000 Medizinschäden pro Jahr dürften die gemeldeten Fälle nur die „Spitze des Eisberges“ sein, da ein Teil der Patienten von Ärztefehlern keine Kenntnis erlangt und Schäden als schicksalshaft hinnimmt und ein weiterer Teil der Patienten trotz Kenntnis von vornherein resigniert, da es für den einzelnen, auf sich allein gestellten Patienten schwierig ist, Ansprüche nach Behandlungsfehlern durchzusetzen.
Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und den kommunalen Kliniken drohen die Ärzte ab Mitte Mai wieder mit Streiks.
Heute Abend wurde nach fast 30-stündigen Verhandlungen keine Einigung getroffen. "Der Marburger Bund lässt auch am heutigen Tag ernsthaften Einigungswillen vermissen", sagte der Verhandlungsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Joachim Finklenburg.
Der MB-Verhandlungsführer, Lutz Hammerschlag, sagte hingegen, dass bisher noch kein förmliches Angebot der Arbeitgeber vorliege und damit Streiks unvermeidlich wären. Betroffen wären bundesweit rund 800 Kliniken. Nur Berlin und Hamburg, woeigene Tarifverträge gelten, seien davon ausgenommen.
Die Gewerkschaft hatte für die Ärzte an kommunalen Kliniken eine Erhöhung der Gehälter umdurchschnittlich fünf Prozent und eine deutlich bessere Bezahlung von Bereitschaftsdiensten, vor allem in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen gefordert. Die Arbeitgeber lehnten dies ab und boten vor Beginn der Gespräche Einkommenssteigerungen von 2,3 Prozent bei einer Laufzeit von 26 Monaten an.