Die 18 und 19 Jahre alten Männer sollen in der Nähe des Alexanderplatzes versucht haben, einen Mann auszurauben. Das Objekt der Begierde: Seine teure Armbanduhr. Dabei bedrohten sie ihn mit einem Messer und einer Glasflasche. Fackelten ihn aber nicht ab. Ein Fortschritt.
Nun wurde erneut Anklage erhoben. Dabei wurden die beiden Syrer im Juni 2017 wegen Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hauptangeklagte, der die Kopfunterlage des schlafenden Obdachlosen angezündet hatte, bekam zwei Jahre und neun Monate Haft. Die Begleiter hielten ihn von der Tat nicht nur nicht ab, sondern lachten auch noch über ihr Opfer. Passanten konnten schließlich Schlimmeres verhindern. Sollte der versuchte Raubüberfall vom November 2017 zu einem Urteil führen, wäre auch die Bewährung aus dem damaligen Urteil hinfällig. "Wäre hinfällig" bedeutet bei unserer Justiz aber nicht "ist hinfällig".
Und hier setzt meine Kritik an. Die Justiz hat nicht verstanden, dass man den Flüchtlingen mit deren Sozialisation nicht mit den gleichen Chancen unseres Rechtssystem kommen kann, was eine Gleichbehandlung aller Bürger schwierig macht. Natürlich muss Rechts und Gesetz für alle gelten. Doch wie kann es sein, dass es Straftäter gibt, die Bewährungsstrafen sammeln wie andere Panini-Sticker und selbst nach schwersten Straftaten immer wieder lächelnd aus unseren Gerichtssälen spazieren.