Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenland-Hilfen der Bundesregierung will der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider in zwei Wochen einreichen. Das kündigte Schachtschneider im Nachrichtenmagazin FOCUS an.
Als Begründung für die Verfassungsbeschwerde führte er an, die Griechenland-Kredite verletzten das Grundrecht auf Eigentum. „Jeder hat Ersparnisse, Renten- oder Pensionsansprüche“, sei deswegen auf einen stabilen Euro angewiesen und könne klagen.
Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek warnte in FOCUS vor einer deutschen Unterstützung für Griechenland: „Wenn ich der Finanzminister wäre, würde ich mich fragen, ob ich rechtlich gut beraten bin.“ Die geplanten Milliardenkredite bezeichnet er als mögliche Veruntreuung von Steuergeldern und damit als einen Fall für den Staatsanwalt. „Dafür scheint einiges zu sprechen“, sagte Murswiek FOCUS. Der Jura-Professor, der das Lissabon-Urteil in Karlsruhe erstritt, rechnet fest mit solchen Anzeigen.
Der Hannoveraner Volkswirtschafts-Professor Stefan Homburg sieht keine Not, die einst ausgabefreudigen Griechen zu subventionieren. Für zehnjährige Staatsanleihen müssen die Griechen derzeit einen Zins-Aufschlag von 4,14 Prozentpunkten im Vergleich zu den Deutschen bezahlen.
Homburg verwies darauf, dass dieser Unterschied vor der Euro-Einführung deutlich höher lag. 1998 betrug er kurzzeitig 4,7 Prozentpunkte. „Wenn ich 100.000 Euro flüssig hätte, würde ich 20 Prozent davon in griechischen Staatsanleihen anlegen“, sagte Homburg.
Die Rettung der Überschuldeten durch Länder mit besserer Haushaltsdisziplin sei mittlerweile garantiert. „Das Stabilitätsprogramm war von Anfang an ein Betrug am EU-Bürger“, so Homburg Jetzt würden auch noch Voraussetzungen für „eine Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene“ geschaffen.