Ein Gericht in Wolfsburg erklärte die Kündigung gegen einen Islamisten bei Volkswagen für rechtswidrig. Es sei nicht bewiesen, dass er den Arbeitsfrieden störe.
Samir B. (30) wurde wurde im November 2016 gekündigt, weil er Arbeitskollegen bedrohte und in das ISIS-Gebiet reisen wollte. Volkswagen befürchtete, dass ihr Angestellter einen Anschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg begehen könnte.
Am 28. Dezember 2014 stoppten ihn die Grenzfahnder der Bundespolizei am Flughafen Hannover – mit 9350 Euro Bargeld und einer Drohne, wie die „Wolfsburger Nachrichten“ berichteten.
Laut den VW-Anwälten und dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist es erwiesen, dass Samir B. „bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert war“.
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