Das Bundesverfassungsgericht prüft, eine einstweilige Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm zu erlassen. Damit könnte das Gericht der Bundesregierung vorläufig verbieten, die deutschen Bürgschaften zu aktivieren.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, eine einstweilige Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm zu erlassen. Damit könnte das Gericht der Bundesregierung vorläufig verbieten, die deutschen Bürgschaften zu aktivieren. Dies geht aus dem Schreiben hervor, mit dem der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, die Verfassungsbeschwerde des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) der Bundesregierung, dem Bundestag, dem Bundespräsidenten, sämtlichen Landesregierungen, der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank zugestellt hat.
Voßkuhle bat darin ausdrücklich vorab um Stellungnahme zum Antrag auf einstweilige Anordnung, den Gauweiler mit seiner Klage verbunden hat. Die Bundesregierung hat inzwischen erwidert, wenn die einstweilige Anordnung erginge, könnte dies eine „sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall“ gefährdeter EU-Staaten nach sich ziehen.
Darüber hinaus betont die Regierung, der von den Mitgliedstaaten in Brüssel beschlossene Euro-Rettungspakt stelle „keine rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarung, sondern nur eine politische Absichtserklärung dar“. Neben der Beschwerde Gauweilers sind nach Auskunft des Verfassungsgerichts bislang drei weitere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm eingegangen.
In dieser Woche wollen auch die ebenfalls aus dem Lissabon-Verfahren bekannten Beschwerdeführer um den Verfassungsjuristen und Finanzwissenschaftler Markus Kerber Klage einreichen. Deren Ziel ist es, dass Karlsruhe die aufgeworfenen europarechtlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegt. DER SPIEGEL 23/2010