Rundfunkfinanzierung: Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät gezahlt werden. Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer es gibt.
Das Zentralkomittee für Bevölkerungssteuerung und Meinungsbildung hat heute beschlossen, für jeden Haushalt eine "Haushaltsgebühr" für den Rundfunk einzuführen. Mit Rundfunk ist zwar in der Regel eine primitive technische Sendeeinrichtung aus dem 18. Jahrhundert gemeint - das Zentralkomitee bezieht sich jedoch auf die Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts.
Die Zwangsgebühr diene dazu, Botschaften aus Politik und Zeitgeschehen direkt in die deutschen Haushalte zu übertragen. Dies solle per Funk oder auch über Internet geschehen, erklärte der Vorsitzende des Zentralkomittees für Bevölkerungssteuerung und Meinungsbildung.
Die Haushaltsgebühr ist notwendig geworden, um das Überleben der öffentlich-rechtlichen Medien zu sichern. Insbesondere stellt die neue Finanzierungsform die Privilegien der beamtengleichen Mitarbeiter sicher. Damit das Ziel der Meinungsbildung realtistisch umgesetzt werden könne, sollten die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Progammveranstalter auch weiterhin nicht auf Luxusjachten (NDR) üppige Pensionen, und zahlreiche Extras verzichten.
Sparen bei den "Öffentlich-Rechtlichen" bedeute, dass in Zukunft nicht mehr sicher gestellt werden könne, dass die Meinungsbildung aus einer Hand komme - so der Zentralratsvorsitzende.
Gerade in der jetzigen Krisensituation sei es entscheidend, ein einheitliches Meinungsbild zu schaffen und die private Konkurrenz auszuschließen. Die Abstimmung im Zentralkomittee erfolgte einstimmig. Die Höhe der neuen Medienhaushaltsgebühr muss noch festgelegt werden. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit den 128 Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten.