Fiskus erhebt Steuer auf Lkw-Maut. Maut gilt als Miete für Autobahnnutzung – Gewerbesteuer fällig. Bundesfinanzministerium sucht nach Lösung.
Den deutschen Spediteuren droht neues Ungemach. Das Finanzamt Reutlingen hat nach Informationen der WirtschaftsWoche einen Spediteur dazu verdonnert, auf seine abgeführte Lkw-Maut noch Gewerbesteuer zu zahlen. Begründung: Bei der Maut handle es sich um eine Miete für die Benutzung der Autobahn, und Mieten würden seit der Unternehmensteuerreform 2008 zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen. Wie die WirtschaftsWoche weiter berichtet, hat der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) das Bundesfinanzministerium nun aufgefordert, diese steuerjuristische Interpretation zu stoppen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, dass man nach einer Lösung des Problems suche. Man sei dabei, zusammen mit den Länderministerien „noch offene Anwendungsfragen aus der Unternehmensteuerreform wie die Lkw-Maut zu erörtern“.