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Krankenkassen: Keine Zahlung bei Verkehrsunfällen

Krankenkassen sollen nicht mehr für Verkehrsunfälle zahlen. Gesundheitsministerium: Autofahrer sollen sich selbst verursachte Verletzungen von der Kfz-Haftpflicht bezahlen lassen

 

 

Berlin – Im Rahmen der Verhandlungen zur Gesundheitsreform denkt die Koalition darüber nach, Leistungen aus dem Katalog der Krankenversicherungen zu streichen. Nach Informationen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung DIE WELT (Samstagausgabe) aus Koalitionskreisen hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) in den Verhandlungen vorgeschlagen, dass Krankenkassen nicht mehr für die Folgen von selbst verschuldeten Verkehrsunfällen aufkommen sollen. Autofahrer, die bei einem von ihnen verursachten Unfall selbst verletzt werden, sollen sich die Behandlung von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer anderen zusätzlichen Versicherung bezahlen lassen.

 

Einem Vermerk des Gesundheitsministeriums zufolge, der für die Verhandlungen erstellt wurde, könnten die Krankenkassen durch die Ausgliederung dieser Leistung 500 Millionen Euro pro Jahr sparen. Verfassungsrechtlich sei ein solches Vorgehen möglich, heißt es. Rein praktisch könnten die Krankenkassen die Behandlung zunächst zahlen und dann der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen. Da nur Autofahrer eine Haftpflichtversicherung haben müssen, soll die Regelung nur für sie und nicht auch für Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gelten.

 

In Koalitionskreisen hieß es, die FDP und Teile der Union würden den Plan unterstützen. Die Entscheidung müsse aber letztlich von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden getroffen werden. Die Versicherungswirtschaft hat dem Gesundheitsministerium zunächst Bedenken übermittelt. Die Prämien für die Kfz-Haftpflicht würden dann steigen. Betroffen wären auf jeden Fall junge Menschen, die noch nicht lange ein Auto besitzen. Zudem verstoße das Vorgehen gegen den eigentlichen Gedanken der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche eines Unfallgegners begleichen soll.

 

Die Idee des Gesundheitsministeriums folgt einer Regelung, die bereits von der großen Koalition beschlossen wurde. Danach müssen gesetzlich Krankenversicherte schon heute selbst bezahlen, wenn Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings unerwünschte medizinische Folgen haben. Ursprünglich hatte sich die Koalition vorgenommen, den Leistungskatalog der Krankenkassen nicht einzuschränken. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs so weit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.“

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