Studie: Der Euro-Rettungsschirm weist grobe juristische Mängel auf. Grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Öffentlichkeit sei über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden.
Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die der Tageszeitung DIE WELT exklusiv vorliegt.
Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Gutachten. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11.Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können.
„In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, zitiert das Blatt aus der Studie. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen.
Auf Deutschland entfällt mit 148 Milliarden Euro der größte Anteil. Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, so der Autor. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.
Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung.
Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung. Die Studie gibt den Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig.