Wenn's ums Geld geht, nutzt die GEZ bekanntlich jede Möglichkeit und geht dabei zuweilen auch schon mal über Leichen. In Süddeutschland verlangte die Behörde nun TV-Gebühren von zwei toten Kindern. Für die Eltern war das ein Schock, denn der tragische Tod der Kinder liegt viele Jahre zurück.
Für das Ehepaar Lietze aus Süddeutschland war es ein Schock. Ahnunglos öffneten Sie ein Schreiben, dass an ihre toten Kinder gerichtet war. Absender: GEZ.
Der Brief richtete sich an die beiden verstorbenen Kinder von Rosalinde und Gerhard Lietze in Schnürpflingen (Alb-Donau-Kreis). Darin mahnte die öffentlich-rechtliche Gebührenkrake ohne Rücksicht auf jede Pietät: "Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt Ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit?", und forderte die Toten schließlich zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf: "Dann müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Zimmer oder in dem auf sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden."
Für die Eltern war dies eine grauenvolle Erfahrung. Sie sind vollkommen fassungslos über das Treiben der GEZ. Ihre Tochter, an die eines der Schreiben gerichtet war, ist im Jahre 1990 im Alter von zwei Jahren gestorben, sagt Rosalinde Lietze. Der zweite Brief der GEZ, der am selben Tag im Briefkasten lag, war an den 1992 verstorbenen Sohn gerichtet. Der Junge war damals nur neun Monate alt. Dieses Schreiben haben Rosalinde und Gerhard Lietze erst gar nicht geöffnet. "Sie können sich vorstellen, was das für ein Schock war", sagt die Schnürpflingerin. "Es ist alles wieder hochgekommen", ergänzt ihr Ehemann Gerhard Lietze. "Wir waren total fix und fertig."