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Frist für Frauenquote

Bundesjustizministerin hat Unternehmen eine Frist von zwei Jahren gesetzt, durch freiwillige Schritte eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte zu vermeiden. "Im Jahr 2012 werden wir Bilanz ziehen und uns fragen: Entspricht das, was bis dahin geschehen ist, den Vorstellungen der Regierung - oder reicht es nicht aus?"

 

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Deutschlands Unternehmen eine Frist von zwei Jahren gesetzt, durch freiwillige Schritte eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte zu vermeiden. "Im Jahr 2012 werden wir Bilanz ziehen und uns fragen: Entspricht das, was bis dahin geschehen ist, den Vorstellungen der Regierung - oder reicht es nicht aus?", sagte die FDP-Politikerin der ZEIT. "Wenn bis dahin nichts Substanzielles geschehen ist, neige ich dazu, gemeinsam mit den Fraktionen über eine gesetzliche Quote zu sprechen", meinte die Ministerin. Zwar sei sie keine Anhängerin einer Quote, aber "am Ende kann es sein, dass eine Regierung aus Union und FDP keinen anderen Weg sieht, als zum Instrument der Quote zu greifen."

Die Ministerin erinnerte die Wirtschaft an die neue Vorgabe der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", wonach börsennotierte Firmen bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte eine angemessene Beteiligung von Frauen anstreben sollen. "Ich erwarte, dass diese Selbstverpflichtung sehr ernst genommen wird", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Schon im kommenden Jahr wolle sie Fortschritte sehen. "Ich erwarte, dass eine Reihe von Unternehmen im Frühjahr 2011 in ihren Geschäftsberichten die erwünschte Transparenz schafft: Wo steht das Unternehmen in dieser Frage? Wo will es hin? Wie sehen Rekrutierungsprozesse aus? Wer ist schon wie lange Mitglied des Aufsichtsrats? Transparenz ist die Voraussetzung für die weitere Entwicklung", so die Bundesjustizministerin.

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