Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, macht die strikte Einhaltung von Persönlichkeitsrechten zur Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern. Das Recht auf Gesundheit und auf Schutz der Intimsphäre müsse gewährleistet sein.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, macht die strikte Einhaltung von Persönlichkeitsrechten zur Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen. Das Recht auf Gesundheit und auf Schutz der Intimsphäre müsse gewährleistet sein, sagte Schaar mit Blick auf den Probelauf der ersten Scanners, der Ende September in Hamburg beginnen soll, der Süddeutschen Zeutung (Montag-Ausgabe). Fachleute seiner Behörde würden auf Einladung des Bundesinnenministerium das Hamburger Gerät noch vor Beginn des Testes prüfen.
Er forderte, dass körperliche Behinderungen und Krankheiten von Flugpassagieren, zum Beispiel Inkontinenz-Leiden, den Geräten verborgen bleiben müssten. Auch dürften Passagiere, die sich in Hamburg gegen eine Scanner-Kontrolle entschieden, nicht intensiver vom Personal überprüft werden als bislang üblich.