AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Was tun gegen GEZ? Volksbegehren notwendig!

GEZ abmelden jetzt! Ohne Fernsehen sieht man besser - und spart Geld. Doch was tun, wenn der GEZ-Mann klingelt? Wissenswertes zu den Tricks der GEZ: So schützen Sie sich vor GEZ-Attacken. Musterbrief zur Abmeldung vom öffentlich-rechtlichen Staatsfernsehen.  - Forderung: Volksbegehren gegen GEZ und Haushaltsabgabe.

 

Im Hinblick auf die geplante Haushaltsabgabe für das öffentlich-rechtliche Staatsfernsehen fordert MMnews ein Volksbegehren! Es ist notwendig, ARD & ZDF in ihre Schranken zu verweisen. Es muss endlich eine breit angelegte Bürgerbewegung gegen die staatlich begünstigen Gebührenabsauger organisiert werden.


Volksabstimmung gegen

GEZ, Haushaltsabgabe und "Pro-Kopf-Medienabgabe"!


Dies ist kein Votum gegen öffentlich-rechtliches Fernsehen. Aber wir sind der Meinung, dass zwei Kanäle und 100 Millionen Euro pro Jahr ausreichen muss, um eine sogenannte "Grundversorgung" beim Medienbedarf herzustellen. 

 

Erst wurden die Programme flach, dann die Fernseher. Nur der Geldbeutel der öffentlich-rechtlichen wurde dicker. Rund 7,3 Milliarden Euro  jährlich zahlen deutsche Medienkonsumenten um in den zweifelhaften Genuß des Staatsfernsehens zu kommen. Und mit der Haushaltsabgabe werden es demnächst noch 1,6 Milliarden mehr, welche die öffentlich-rechtlichen Gebührenabsauger vereinnahmen. Höchste Zeit zu überprüfen, ob man diese Gehirnwäsche noch braucht.

Unterdessen machen sich zehn Anstalten bundesweit die Taschen voll. Allein ein Intendant einer solchen Anstalt erhält jährlich über 300000 Euro (z.B. WDR). Für zehn Indentanten sind also Millionen fällig, zuzüglich üppiger Pensionszahlungen.  Hinzu kommen Chefredakteure, Verwaltungsräte, Programmdirektoren und alle möglichen Chefs von irgendwelchen unsinningen Abteilungen. Alles super wichtig, alles super teuer, und alles gleich 10-fach. 

Wen juckts? Zahlen muss per Dekret jeder - solange er ein Empfangsgerät besitz. Egal, ob er ARD & Co. einschaltet oder nicht. Nirgendwo in der Medienlandschaft werden so üppige Gehälter gezahtl wie bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und nirgendwo ist das Arbeiten bei den unkündbaren, beamtengleichen Mitarbeitern so angenehm. Der NDR verfügt beispielsweise über eine hauseigene Jacht, auf der sich die Anstaltsmitglieder vergnügen können. "Anstalt" ist übrigens ein zutreffender Begriff, wenn man sich mal das Innenleben dieser Medienfabriken anschaut: Sie sind zum überwiegenden Teil mit sich selbst beschäftigt. 90% der Einnahmen fließen in Verwaltung und Pensionen. Nur ein kleiner Teil geht ins Programm.

Das kümmert die Anstalten aber wenig. Den Maden ist der Speck garantiert. Dafür sorgt die Politik und eine Gebührenabsaugzentrale, welche penibel darüber wacht, wer zahlt und wer nicht. Der größte Feind der GEZ ist bekanntlich der Schwarzseher. Und davon scheint es in Deutschland immer mehr zu geben. Immer mehr Menschen verweigern den Mediendienst. Sie weigern sich, das anzuschauen, was per Kabel und Satellit in die Wohnungen kommt. Aber Achtung: Jeder der einen Fernseher in der Wohnung hat, ist verpflichtet, zu zahlen - auch wenn er ihn gar nicht einschaltet. Solcherlei Verordnungen kannte man früher eigentlich nur aus dem Dritten Reich. Doch in Sachen ARD & ZDF ist dieses Vorgehen immer noch aktuell.

 

So arbeiten die Häscher von der GEZ

Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich. Nach drei wenig höflichen Briefen steht recht schnell der Gebührenbeauftragte vor der Tür. Die Methoden der Gebühreneinzugskrake erinnern an Gestapo-Methoden und  werden mmer rabiater. Ein Gebührenschnüffler von ARD und ZDF setzte kürzlich sogar Pfefferspray ein, nur weil das Opfer Fragen stellte. (Tatsachenreport hier) Ein GEZ-Mitarbeiter über sich: "Ich bin der Gott der ARD". - Mit welchen Tricks die GEZ versucht, Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie hier - und wie man sich dagegen wehren kann.


Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte Hausdurchsuchungen und andere Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über «eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden», wie die Süddeutsche Zeitung die GEZ nennt? Welche Rechte haben die GEZ–Fahnder wirklich?


Zum Hintergrund der GEZ

Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR, MDR oder SWR, die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den vergangenen zehn Jahren von rund 4 Mrd. auf die enorme Summe von 7,3 Milliarden Euro an.

7,3 Milliarden, das ist das Mehrfache von dem, was allen Privaten TV und Rundfunkanbietern ZUSAMMEN zur Verfügung steht. Kein Unternehmen der Welt generiert so bequem und ohne Rechtfertigung so viel Geld. Und was sehen wir für das viele Geld?

Investigative Hintergrundberichte zur Entstehung der Kreditkrise? Fehlanzeige. Spannende Dokus? Eher selten. Top Kino-Streifen? Höchstens mal einen James Bond aus den 90igern.

Dafür gibt es beispielsweise alte Heimatfilme, unsägliche Soaps, Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten auf ARD und ZDF oder mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.

Nicht zu verachten ist auch, dass man in Nord-Afrika das WDR-Regional-Fenster aus Paderborn über Satellit empfangen kann. - Das heimische Kabel ist zugeknallt mit Dutzenden Öffentlich-Rechtlichen.

Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert, sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.


Immer mehr Schwarzseher?

Gerade Jugendliche und weniger einkommensstarke Schichten wollen oftmals nicht einsehen, warum sie neben der Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte oder 3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit 1998 übersteigt die Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen Anmeldungen.

Auch wenn offizielle Zahlen fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt. Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen verstärkte Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich propagiert. Zum anderen hat die Institution längst den Werbeweg über die Post entdeckt.


Erst drei Briefe ...

Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die Empfänger über ihre Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde laut Stiftung Warentest unter anderem Adressbestände von privaten Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen oder ein TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da schnell als potentieller Schwarzseher.


Woher kommen die Adressen?

Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch die Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an– und abgemeldeten Person gehen an die Daten–Krake in Köln – und das oftmals trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und Thüringen halten die Informationen offiziell zurück.


Erfolg zweifelhaft

Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient» eingestuft. Jeder ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich auch anders interpretieren: Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater Haushalte über so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer Anmeldung führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben entweder keine Empfangsgeräte, eine Gebührenbefreiung oder sind über den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als potentielle Schwarzseher die Post aus Köln.


Nach drei Briefen ist Schluss?

Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte Strategie. Wer auf die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell nichts mehr von der GEZ. Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines Gebührenbeauftragten.


... dann der Gebührenfahnder

Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum Kaffee hereinbitten möchte: Eine oder einer der rund tausend Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis aggressives Verhalten gibt es immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss wie ein Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst», gesteht ein ehemaliger GEZ–Beauftragter.

 

Beliebter Trick: Nicht klingeln sondern klopfen

Wenn es an der Tür klopft, so denkt man erst mal an den Nachbarn, der vielleicht um eine kleine Gefälligkeit bittet. Diesen Umstand machen sich auch die GEZ-Fahnder zu Nutze. - Sie klingeln nämlich nicht, sondern klopfen an der Tür, nachdem sie sich Zutritt ins Haus verschafft haben.

Klingeln tun GEZ-Spione schon deshalb ungern, weil man dann per Türsprechanlage nachfragen könnte, wer denn dort Einlass begehrt. Dass man einem GEZ-Mann nur sehr ungern die Tür öffnet, versteht sich von selbst - zumal ja dann auch eventuell der Blick ins Wohnzimmer möglich sein könnte, wo vielleicht ein Computer-Monitor steht.  Und das macht die Fahnder dann schnell aggressiv, da sie schon einen potentiellen Schwarzseher überführt wähnen.


Arbeit auf Provisionsbasis

Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht mehr Rechte haben als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es nur auf Provisionsbasis für noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte, zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind so laut Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro möglich. Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die GEZ–Ermittler 40 Prozent kassieren.

Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung berichtete beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach schleichen GEZ–Fahnder in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Wenig später bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen, auch rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass sich geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken wehren können.

Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür steht und Sie die Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl vergessen haben? Nicht immer lassen sich da die Ratschläge der taz anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen, möglichst nicht bewegen, flach atmen.»


Die Rechtslage

Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die auch den Nachweis hierüber erbringen muss. Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.


Die Tricks der GEZ-Fahnder

Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–Teilnehmerkarten, auf denen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit den Karten geht der Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen keine Karte, hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.


Bluffen und Einschüchtern

Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler das "Bluffen und Einschüchtern". Entweder gelingt es ihm, Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen (Zwangsanmeldung) oder er muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte mit Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder Fernsehers allein reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für sichtbare Sat–Antennen oder einen vorhandenen Kabelanschluss.


Fernseher oder Monitor

Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten Fernseher durch das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann sich in der heutigen Zeit ein vermeintlicher Fernseher als großer PC–Monitor zum DVD–anschauen entpuppen.


Glückssache Auto

Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen, der vor seinem Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug um die Ecke oder auf einem öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen Abgleich zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens bislang jedenfalls noch nicht - kann aber in der heutigen Zeit auch nicht mehr ausgeschlossen werden.


"Störe ich gerade bei der Tagesschau?"

Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen sind bei den GEZ'lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche Marktforschung im Auftrag der TV–Anstalten ("Wie fanden sie gestern Wetten, dass?") oder verlockende Werbeangebote ("Wollen Sie eine Fernsehzeitung geschenkt?"). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf hin, dass Sie die Sendung bei Freunden gesehen haben.


Das Märchen vom Peilwagen

Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom "Peilwagen" aufzutischen, mit dem nicht angemeldete Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer Störfelder.

 

Abzocke bei Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Campingplätzen

Wussten Sie eigentlich, dass die GEZ für jedes Hotelzimmer die vollen Gebühren (TV und Radio) verlangt, egal ob es belegt ist oder nicht? Und selbstveständlich auch egal, ob der Hotelgast selbst bereits GEZ bezahlt oder nicht? Die gleiche Abzocke gilt auch bei Zimmervermietung und Gästewohnungen!

Schlimmer noch: Wenn auf dem Klo ein Lautsprecher existiert, dann muss noch mal die Rundfunkgebühr extra bezahlt werden. So bestimmen es die selbsternannten Vorschriften der GEZ.

Achtung auch auf Camping-Plätzen! Ein beliebtes Revier für die GEZ-Schnüffler. Wer auf seinem Wohnwagen Sat-Schüssel oder Antenne aufstellt, ist schon in Beute-Schema der Gebührenfahnder.

 

Abzocke bei "Firmenwagen"

Jeder Firmenwagen, der über ein Radio verfügt, muss extra Radiogebühr bezahlen. Das gilt selbstverständlich auch für Mietwagen - egal, ob der Fahrer schon GEZ zahlt oder nicht. Auch Selbstständige, die ein Auto haben, müssen das Radio extra bezahlen, wenn der Wagen beruflich genutzt wird - egal ob sie privat schon abGEZockt werden. Deshalb werfen die GEZfahnder besonders gern ein Auge auf Autos und deren Besitzverhältnisse. Besonders teuer wird es natürlich, wenn im Wagen sogar TV-Empfang möglich ist, was heutzutage immer häufiger der Fall ist.


Ob Heizung, Gas oder Elektrik ?

... entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im Vorfeld an und stehen nicht plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Also Vorsicht, wenn ein Handwerker bei Ihnen wegen irgendeines Vorwands Einlass begehrt. Es könnte ein GEZ-Spion sein, der die Wohnung nach gebührenpflichtigen Empfangsanlagen erkundet.


Polizei und Hausdurchsuchung angedroht?

Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und droht Ihnen mit Polizei und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen: Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht bei Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, aber nicht bei einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie Schwarzsehen. Und ohne Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre Wohnung betreten.

Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat, die Auskunftspflicht gerichtlich durchzusetzen.


Dem Ehrlichen die Nachzahlung

Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch «vergessenes» Gerät anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie lange Sie das Gerät schon haben. Der Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt «seit gestern» und kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht... zumal es schwer ist, bei Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.


Achtung, Laubenpieper!

Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und Campingplätze durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte Radios und TV–Geräte deftige Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies aus Angst vor noch höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht, dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es sich um das einzige Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden muss.


Das Gebühren-Selbstbedienungs-Profit-Center

In ihrem Bestreben, Profite zu maximieren, ersinnen die Tüftler bei der GEZ immer neue Ideen, an Gebühren heranzukommen - mit Rückendeckung des Staates. Wussten Sie, dass zum Beispiel Hotels für jedes Zimmer Rundfunk- und Fernsehgebühren abführen müssen - egal ob  vermietet  oder nicht? Die Krönung jedoch ist, dass bei einem separaten Lautsprecher auf dem Klo noch mal eine extra Rundfunkgebühr fällig wird. Diese kleine Extra-Einnahme-Quelle ist explizit von den Ländern abgesegnet worden. Widerstand zwecklos.


Alternative Tipps

Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.

 

Musterbrief

Was, wenn sich die GEZ mit Ihren Antworten partout nicht zufrieden geben will und Sie mit weiteren Schreiben überhäuft? Dann sehen Sie diese rührende Anhänglichkeit doch mal positiv. Wo erfährt man heute noch derart persönliche Zuwendung, echtes Interesse und rege Anteilnahme? Fühlen Sie sich geborgen in der großen Gemeinschaft der Registrierten!

Alternativ könnten Sie der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Mit freundlichen Grüßen


Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf neue [ ... ]

Bundesgerichtshof erklärt Online-Eheschließung für unwirksam

Aus Deutschland im Ausland abgeschlossene Eheschließungen sind in der Bundesrepublik unwirksam. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Eheschließungen [ ... ]

Grüne wollen bei Netanjahu-Haftbefehl Völkerrecht folgen

Nachdem die Bundesregierung bislang klare Aussagen zu den Konsequenzen der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen [ ... ]

Die EVP-Fraktion will die CO2-Reduktionsziele für 2025 um zwei Jahre nach hinten verschieben. Das geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, über den das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) [ ... ]

Umfrage: Deutliche Mehrheit für Legalisierung von Abtreibungen

Eine große Mehrheit der Bundesbürger (74 Prozent) fände es richtig, wenn Schwangerschaftsabbrüche künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkungen erlaubt [ ... ]

SPD, Union, Grüne und FDP haben sich auf die restlichen Sitzungen des Bundestages in der aktuellen Wahlperiode geeinigt. Wie die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Unionskreise [ ... ]

SPD-Chef Lars Klingbeil hat sich selbstkritisch zur Entscheidung über die Kanzlerkandidatur geäußert. "Uns allen ist klar, dass die vergangene Woche nicht gut gelaufen ist", sagte Klingbeil [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.