Die Bundeswehr soll nun doch auf hoher See Piratenschiffe jagen dürfen, ohne dass dafür die Verfassung geändert wird. Darauf wollen sich dem Nachrichtenmagazin FOCUS zufolge die zuständigen Ministerien für Verteidigung, Auswärtiges, Inneres‚ und Justiz in der kommenden Woche verständigen. Die Marine soll künftig vor allem am Horn von Afrika gegen Seeräuber vorgehen können. Bislang dürfen die Soldaten nur als „Nothilfe“ während eines Überfalls eingreifen.
Die neue juristische Beurteilung folgt vor allem auf den Widerstand der SPD gegen eine Änderung des Grundgesetzartikels 87a: Die SPD fürchtet, mit einer Änderung würde der Bundeswehr auch ein Einsatz im Inneren erlaubt. Allerdings waren sich die Verteidigungspolitiker fast aller Fraktionen einig, dass die Bundeswehr beim Kampf gegen die zunehmende Piraterie im Golf von Aden nicht abseits stehen dürfe. Auch Deutschland hat dem UN-Seerecht zugestimmt, das ausdrücklich ein Vorgehen gegen Seeräuber erlaubt. Bislang ist dafür jedoch nur die Bundespolizei zuständig.