Der Vorstand der Bundesbank hat einstimmig beschlossen, beim Bundespräsidenten die Abberufung von Thilo Sarrazin als Mitglied des Vorstandes zu beantragen, heißt es in einer Mitteilung der Bundesbank.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte die Entscheidung der Bundesbank. Ein Regierungssprecher sagte: „Die Bundeskanzlerin hat die unabhängige Entscheidung des Bundesbankvorstandes mit großem Respekt zur Kenntnis genommen.“ Auch die Grünen haben die Entscheidung als richtig bewertet. „Sarrazin ist mit seinen hanebüchenen Thesen als Repräsentant der Bundesbank nicht mehr tragbar“, sagte Fraktionschefin Renate Künast.
Bundespräsident Christian Wulff muss das Gesuch der Bundesbank nun prüfen - ein heikler Vorgang, den es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gab. Bundesbank-Vorstandsmitglieder können nur vom Bundespräsidenten entlassen werden.
Den Antrag dazu muss der Bundesbankvorstand stellen. Allerdings gelten dafür strikte Regeln: Einerseits können Vorstände entlassen werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung ihres Amtes nicht mehr erfüllt sind, wenn sie also zum Beispiel schwer krank sind. Der zweite Grund sind „schwere Verfehlungen“, die im Bundesbankgesetz nicht näher ausgeführt werden.