Kartellamt fordert ein Umsteuern beim Ökostrom. „Die unbegrenzte Einspeisung von EEG-Strom zu festen Vergütungssätzen hat mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Es müssen allmählich die ersten Weichen gestellt werden, um diese Planwirtschaft in Marktwirtschaft zu überführen".
Das Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Strom). „Die unbegrenzte Einspeisung von EEG-Strom zu festen Vergütungssätzen hat mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Es müssen allmählich die ersten Weichen gestellt werden, um diese Planwirtschaft in Marktwirtschaft zu überführen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ-Freitagsausgabe).
Als einen ersten Schritt regte er an, die Einspeisevergütung an den schwankenden Börsenpreis zu koppeln, berichtete die FAZ. Mundt warnte davor, dass angesichts der Milliardenkosten für die Ökostromförderung die Belastungsgrenze für Verbraucher und Unternehmen näher rücke. Wettbewerb im Fördersystem könne dessen Wirksamkeit verbessern und die Kostensteigerungen begrenzen.
Aufmerksam verfolgt das Kartellamt, dass die vier großen Energieversorger RWE, Eon, Vattenfall und EnBW versuchen, ihre Position nun auch auf dem Markt für erneuerbare Energien in großen Schritten auszubauen. „Noch ist der Marktanteil der großen Betreiber in diesem Segment nicht besorgniserregend hoch. Aber wenn die großen Windkraftprojekte offshore anlaufen, kann sich das schnell ändern. Da werden wir sehr genau hinschauen müssen", sagte Mundt der FAZ.
Die vier Energieriesen setzen darauf, dass das neue Energiekonzept der Bundesregierung ihre Ökostromproduktion rasch anschieben wird. In Verbindung mit den längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke sieht Mundt deshalb die Gefahr, dass das Quartett seine beherrschende Stellung – überdies gestützt aus dem Förderfonds - noch weiter ausbauen könnte. Ebenso kritisch sieht das Kartellamt die wettbewerblichen Folgen der Laufzeitenverlängerung für die Atomkraftwerke. „Der Kompromiss zementiert die Machtstellung der vier großen Energieversorger. Ein Konzept zur Förderung des Wettbewerbs ist das Energiekonzept jedenfalls noch nicht", stellte Mundt fest.