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Ramsauer Reifenlobby

Ramsauer führt “konkrete Winterreifenpflicht“ ein.  Änderung der Straßenverkehrsordnung noch vor Wintereinbruch. “Wir müssen schnell handeln. Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werden deshalb überarbeitet."

 

Berlin. Noch vor Wintereinbruch will Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer (CSU) Rechtssicherheit in Sachen Bereifung schaffen:
Bei Schnee und Matsch müssen Autofahrer Winterreifen aufgezogen
haben, berichtet die BILD-Zeitung (Mittwochausgabe).
Der Minister kündigte in BILD eine kurzfristige Änderung der
Straßenverkehrsordnung (StVO) an: “Wir müssen schnell handeln.
Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche
Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete
Winterreifenpflicht verankern. Wer im Winter bei Schnee und Matsch
mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere.“
Die nationale “Winterreifenpflicht“ soll solange gelten, bis
eine europäische Regelung mit einheitlichen Kriterien für Winterbereifung
in Kraft tritt. Bislang liegt es im Ermessen des Herstellers,
einen Reifen zum Beispiel als “M&S-Reifen“ zu kennzeichnen, obwohl
dieser gar nicht wintertauglich ist.
Der Verkehrsminister reagiert mit der nationalen Übergangsregelung
auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Danach sind
Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang schwammigen Vorschriften
verfassungswidrig. Die StVO schreibt in Paragraf 2 lediglich
eine den Wetterverhältnissen angepasste “geeignete Bereifung“
vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein
soll. Laut OLG-Urteil ist diese Regelung unvereinbar mit dem
Bestimmtheitsgebot in Artikel 103 des Grundgesetzes.
Minister Ramsauer ergänzte gegenüber BILD.de: “Unser Ziel bleibt
eine europäische Regelung, also eine einheitliche Kennzeichnung
für Winterreifen. Dann können wir eine Ausrüstungspflicht einführen,
für die dann auch der Fahrzeughalter verantwortlich ist - bei
LKW also der Transportunternehmer. Er darf sich nicht hinter
einer Vorschrift verstecken, die nur den Fahrer trifft. Unser
Fahrplan steht - für sicheres Fahren im Winter.“

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