Hessen will Geschäftswagen nach C02-Ausstoß besteuern. Finanzminister Schäfer drängt auf ökologische Umstellung der Dienstwagenregelung. Die Regelbesteuerung soll durch einen CO2-abhängigen Staffelwert ersetzt werden.
Bei der Reform der Besteuerung von Dienstwagen wirbt der hessische Finanzminister Thomas Schäfer für eine einfache Regel nach dem Kohlendioxid-Ausstoß. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, möchte Schäfer die umstrittene Vorschrift kippen, wonach Dienstwagenfahrer monatlich 0,03 Prozent des Auto-Listenpreises pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Gleichzeitig soll auch die Pendlerpauschale entfallen. Diese Vereinfachung würde allerdings nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums zu mehr als 800 Millionen Euro Steuerausfall führen. Zur Gegenfinanzierung und aus ökologischen Gründen will der hessische Finanzminister auch die zweite Säule der Dienstwagenbesteuerung einreißen: die monatliche Besteuerung von einem Prozent des Bruttolistenpreises.
Diese Regelbesteuerung soll durch einen CO2-abhängigen Staffelwert ersetzt werden. Bei einer Emission von beispielsweise 70 bis 79 Gramm pro Kilometer sollen 0,9 Prozent monatlich besteuert werden, bei 90 bis 99 Gramm dann ein Prozent, während Fahrer schwerer Dienstwagen von 200 Gramm an 1,4 Prozent zahlen sollen.
Schäfer, der vor seiner Berufung zum Finanzminister in die Opel-Rettungsgespräche involviert war, wirbt: „Ich gehe davon aus, dass Automobile mit Hybrid- und Elektroantrieb von dieser Regelung in besonderer Weise profitieren werden.“ Tendenziell benachteiligt wären allerdings Fahrer schwerer Dienstwagen. Deshalb hat der Verband der Automobilindustrie gegen solch einen Umbau bereits Vorbehalte geäußert.