Gutachter findet hessische Schuldenbremse misslungen. Sie lasse im Unklaren, in welchen Fällen tatsächlich die Aufnahme neuer Schulden verboten werde und in welchen nicht.
Die geplante Schuldenbremse in der hessischen Verfassung ist nach Ansicht des Frankfurter Rechtsprofessors Günter Frankenberg misslungen. Sie lasse im Unklaren, in welchen Fällen tatsächlich die Aufnahme neuer Schulden verboten werde und in welchen nicht, urteilt der Jurist in einem Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), über das die "Frankfurter Rundschau" in ihrer Dienstagsausgabe berichtet.